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Initiative gegen Fluglärm Mainz

Aufruf zur Abgabe von Stellungnahmen zur Lärmaktionsplanung zum Frankfurter Flughafen

Für Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen im Jahr ist gemäß § 47 d BlmSchG ein Lärmaktionsplan aufzustellen. Ebenso fordert eine EU-Richtlinie für größere Städte, aber auch für Großflughäfen, einen solchen Lärmaktionsplan. Ziel eines solchen Planes ist es, ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm zu realisieren. Damit sollen schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm gemindert, aber ihnen auch vorgebeugt werden.


Zu diesem Zweck werden Lärmkarten erstellt, um Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung treffen zu können. Dieser gesetzlichen Verpflichtung ist nunmehr mit mehrjähriger Verspätung auch das Regierungspräsidium Darmstadt nachgekommen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Frankfurter Flughafen liegt. Zu dem Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen, Teilplan Flughafen Frankfurt am Main können Stellungnahmen bis zum 19. Oktober 2012 eingereicht werden.

Die Mainzer Umweltdezernentin Katrin Eder hatte mit Pressemitteilung vom 29. August 2012 die „Bevölkerung rund um den Flughafen dazu aufgerufen, diese Möglichkeit rege zu nutzen und mit Einwendungen zum Lärmaktionsplan ihre Lärmbetroffenheit zu dokumentieren“. Durch die Stellungnahmen soll deutlich werden: „Es ist zu laut und die bisherigen Maßnahmen in Sachen Lärmschutz sind bei weitem nicht ausreichend.“

Bitte richten Sie deshalb dieses Musterschreiben (einfach anklicken) bis zum 19. Oktober 2012 an das Regierungspräsidium Darmstadt. Den Entwurf eines noch ausführlicheren Musterschreibens finden Sie auf der Homepage des Bündnis der Bürgerinitiativen unter www.flughafen-bi.de, dort unter News am 4. September 2012.

Es ist von enormer Wichtigkeit, dass zehntausende Mitbürger durch die Abgabe einer Stellungnahme ihren Unmut über die Lärmbelastung zum Ausdruck bringen.