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Initiative gegen Fluglärm Mainz

Der Wettkampf dreier Bundesländer um die Bundesratsinitiative Fluglärm

Im Bundesrat konkurrierten am 1. März 2013 drei Anträge um besseren Lärmschutz für die Flughafenanwohner. Zwei Initiativen kommen aus den SPD geführten Ländern Rheinland-Pfalz und Brandenburg, ein Antrag kommt vom schwarz-gelb regierten Hessen. Die Bundesratsinitiative Brandenburgs wird von den Fluglärmgegnern als glasklare Initiative pro Luftverkehrswirtschaft angesehen.


Muss sich gegen die Hessen durchsetzen - Ministerpraesidentin Malu Dreyer

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Sie nährt daher Zweifel an den Aussagen des brandenburgischen Ministerpräsidenten Matthias Platzeck, der sich nach dem erfolgreichen Volksbegehren in Brandenburg für ein strenges Nachtflugverbot von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr einsetzt. Die Gesetzesinitiative des Landes Brandenburgs weist erhebliche Regelungskompetenzen dem Bundesverkehrsministerium zu, das bislang immer den Ausbau von Flughäfen förderte und Nachtflugverbote strikt ablehnt. Dabei geht die Gesetzesinitiative des Landes Brandenburg soweit, dass sie das Bundesverkehrsministerium ermächtigen will, eigenständige Rechtsverordnungen ohne Zustimmung des Bundestags erlassen zu können. Auch die hessische Bundesratsinitiative weist dem flughafenausbaufreundlichen Bundesverkehrsministerium umfangreiche Regelungskompetenzen zu.

Allein die Bundesratsinitiative des Landes Rheinland-Pfalz sieht rechtssicher vor, dass die Gesundheitsbelange der Bevölkerung Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der Luftverkehrswirtschaft haben. Ergänzend wird die Flugroutenplanung, insbesondere die Änderung von Flugrouten und die nicht nur unwesentliche Änderung der Belegungsquote einer Flugroute, zur echten Fachplanung erhoben, die Beteiligungsrechte für die Öffentlichkeit vorsieht. Auch soll künftig das Umweltbundesamt bei der Routenfestlegung beteiligt werden.


Bislang kann das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Flugrouten fast nach Belieben festlegen, ohne dass die betroffenen Kommunen und ihre Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, ihre Belange einzubringen. In Bezug auf alle anderen Verkehrsträger bestehen derartige Beteiligungsrechte. Auch dies zeigt, welch ungerechtfertigte Bevorzugung die Luftverkehrswirtschaft gegenüber anderen Infrastrukturmaßnahmen genießt. Inzwischen hat die hessische Landesregierung ihren Gesetzesvorschlag um das Thema der öffentlichen Beteiligung bei der Flugroutenfestlegung erweitert, hält aber an der Regelungskompetenz für den Bundesverkehrsminister fest. Zudem ist die hessische Landesregierung an Rheinland-Pfalz mit dem Wunsch herangetreten, eine gemeinsame Bundesratsinitiative zu formulieren. Alle drei Gesetzesinitiativen sind inzwischen an den Verkehrsausschuss des Bundesrates verwiesen worden. Die rheinland-pfälzische Gesetzesinitiative kann ohne Änderungen verabschiedet werden, wenn sie von allen SPD - und GRÜNEN - geführten Landesregierungen unterstützt wird. Es ist die Erwartung aller Bürgerinitiativen, dass die Ministerpräsidentin Malu Dreyer die erforderlichen Anstrengungen unternimmt, um dieses Ziel zu erreichen und sich nicht auf faule Kompromisse einlässt.