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Initiative gegen Fluglärm Mainz

Flörsheim: Dachklammerungsprogramm beseitigt nicht die Gefahren durch Wirbelschleppen

Die Fraport AG musste erhebliche Startschwierigkeiten beim Dachklammerungsprogramm in Flörsheim und Raunheim melden. Wie das Vorstandsmitglied der Fraport AG, Peter Schmitz in einem Interview gegenüber der Frankfurter Rundschau vom 28. August 2013 bestätigte, ist bislang erst 1 (in Worten: ein) Dach von etwa 3.000 Dächern in Flörsheim und Raunheim geklammert worden.


Bislang lägen etwa 300 Anträge auf Dachklammerungen vor. Schmitz hofft, dass bis zum Jahresende etwa 100 Anträge „abgearbeitet“ sein werden. Dabei dauerten die Arbeiten für dieses erste Dach über eine Woche, was nach Auskunft der Dachdecker auch daran lag, dass sie aufgrund des Fluglärms längere Pausen einlegen mussten. Die Dachdecker hatten bereits am 28. August 2013 einige Stunden bei Ostwind und lärmenden Flugzeugen auf dem Dach gearbeitet. „Bei so viel Lärm müssen wir längere Pausen einlegen, sonst halten wir die zehn Arbeitsstunden nicht aus! Wir müssen sehen, dass wir in eine andere, ruhigere Ecke kommen“, wird einer der Dachdecker in der Frankfurter Rundschau zitiert.

Bei diesem Arbeitstempo wird es vermutlich mehrere Jahre dauern, bis alle 3.000 Dächer in Flörsheim und Raunheim geklammert sind. Hiervon geht offenbar auch die Fraport AG aus, die bereits am 27. August 2013 u.a. in der Mainzer Allgemeinen Zeitung Dachdeckerarbeiten ausgeschrieben hatte, die von Q1 2014 – Q4 2015 durchgeführt werden sollen, mit dreimaliger Verlängerungsoption.

All dies müsste den Richtern des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, die den Antrag der Stadt Flörsheim auf Sperrung der Landebahn Nordwest für schwere Maschinen bei Betriebsrichtung 07 abgewiesen hatten, die Schamesröte ins Gesicht treiben.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte den Antrag mit der Begründung abgewiesen, die Dachklammerung sei ein geeignetes und verhältnismäßiges Mittel, um von Wirbelschleppen ausgehenden Gefahren zu begegnen. In der Pressemitteilung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. Juli 2013 heißt es hierzu wortwörtlich:

Da seit dem 28. Juni 2013 die Dachklammerung durchgeführt werde und auch Anträge an die Fraport AG gerichtet würden, sei von einer schnellen und deutlichen Verringerung des Gefahrenpotentials auszugehen.“

Tatsächlich werden aber nach Einschätzung des Fraport-Vorstands Schmitz bis zum Jahresende höchstens etwa 3% der gefährdeten Dächer geklammert sein. Zu diesem Zeitpunkt wird das Dachklammerungsprogramm der Fraport AG 6 Monate in Kraft sein. In Anbetracht dieser Sachlage kann man nur sehr verwundert darüber sein, wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof zu der Annahme kam, das Dachklammerungsprogramm der Fraport AG gewährleiste eine „schnelle und deutliche Verringerung des Gefahrenpotentials“, das durch Wirbelschleppen landender Flugzeuge ausgehe. Diesen Fragen wird der Hessische Verwaltungsgerichtshof nochmals im Rahmen der Anfechtungsklagen gegen den Planfeststellungsbeschluss nachgehen müssen.

Insgesamt bleibt nach der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs im Eilverfahren ein mehr als bitterer Nachgeschmack.
Die Prognose, das Dachklammerungsprogramm beseitige schnell und deutlich das Gefahrenpotential durch Wirbelschleppen entspricht der „Qualität“ der Wirbelschleppenprognose, die davon ausging, dass in den nächsten 10 Millionen Jahren mit keinem Wirbelschleppenschaden zu rechnen sei. Die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist ebenso falsch wie das Wirbelschleppengutachten. Das Gericht bevorzugt die Interessen der Luftverkehrswirtschaft und lädt zu Spekulationen über die Unabhängigkeit der Richter ein.

Welchen Einfluss Politiker auf die Justiz in Hessen haben können Sie auch dem Artikel „Bouffier-Clan hält zusammen“ der Frankfurter Rundschau vom 28. März 2011 entnehmen.