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Gesetzesänderungen zum Luftverkehrsrecht
Auch auf politischer Ebene bleiben die Fluglärmgegner aktiv. Dabei zeigt sich mehr und mehr, dass die Politiker in Brüssel und die Richter des Europäischen Gerichtshofs dem Gesundheits- und Umweltschutz der Bevölkerung größeres Gewicht beimessen als die Bundesregierung und die Richter des Bundesverwaltungsgerichts, die sich gerne hinter der Gesetzgebung verstecken obwohl ihnen die Gesetze einen weiten Auslegungsspielraum ermöglichen, den sie allerdings einseitig zu Gunsten der Luftverkehrswirtschaft ausnutzen.
Sehr häufig weigert sich die Bundesregierung auch, Verordnungen und Richtlinien aus Brüssel und Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs in nationales Recht umzusetzen. Wie auch der Fall der Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Flugroutenplanung zeigt nimmt es die Bundesregierung sogar in Kauf, wegen Vertragsverletzungen verklagt zu werden.
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