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Initiative gegen Fluglärm Mainz

Hessischer Verwaltungsgerichtshof weist Klage gegen Südumfliegung ab - Revision zugelassen

Wie zu befürchten hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof („VGH“) die Klage gegen die Südumfliegung abgewiesen. Kläger sind unter anderem einige Gemeinden und Einwohner aus Rheinhessen. Der VGH lehnte insbesondere einen neuen Routenvorschlag ab, der nach Auffassung der Kläger zu weniger Fluglärm in den betroffenen Regionen geführt hätte. Sehr überraschend hat der VGH allerdings die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.


Da das Urteil bislang nicht vorliegt, sind die Gründe hierfür nicht bekannt. Offenbar sieht der VGH bei seiner Entscheidung ein Rechtsproblem, über das bislang vom Bundesverwaltungsgericht noch nicht entschieden wurde. Einzelheiten zur Entscheidung des VGH entnehmen Sie den Artikeln in den beigefügten Links.