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Initiative gegen Fluglärm Mainz

Offener Brief an den Hessischen Staatsminister Tarek Al-Wazir - Wirbelschleppenschäden am Flughafen Frankfurt

Sehr geehrter Herr Minister Al-Wazir,


wie ihnen vermutlich bekannt ist kam es am 12. April 2014 zu einem Wirbelschleppenschaden in Raunheim, den es nach Auffassung des Hessischen VGH, der Sie sich im Antwortschreiben an das Bündnis der Bürgerinitiativen vom 17. März 2014 offenbar angeschlossen haben, eigentlich nicht geben dürfte. Danach soll das Dachklammerungsprogramm nämlich das geeignete und zumutbare Mittel sein, um künftig Wirbelschleppenschäden an Hausdächern sowie das darauf beruhende Herabfallen von Dachziegeln zu beseitigen.

Dabei unterschlagen Sie allerdings eine Annahme, von der der Hessische VGH in seinem Urteil vom 30. Juli 2013 ausgegangen ist. Danach soll das Dachklammerungsprogramm zu "einer deutlichen und schnellen Verringerung des Gefahrenpotentials" führen (siehe auch vorletzter Satz der Pressemitteilung des Hessischen VGH vom 30. Juli 2013). Dies war ganz offensichtlich eine grobe Fehlannahme des Gerichts.

Der Planergänzungsbeschluss stammt vom 10. Mai 2013 und ist mithin fast ein Jahr alt. Bis zum heutigen Tage ist lediglich ein Bruchteil der gefährdeten Dächer gesichert worden. Von einer schnellen Beseitigung des Gefahrenpotentials kann daher keine Rede sein. Sicher ist auch der Hessische VGH davon ausgegangen, dass alle Dächer bis zur "Wirbelschleppensaison 2014" gesichert sind.

Zudem ist das Gebiet, das von Wirbelschleppen bedroht ist, viel zu klein bemessen, wie einige Schäden aus Flörsheim sowie der jüngste Vorfall aus Raunheim belegen.

All dies rechtfertigt eine erneute Änderung des Planfeststellungsbeschlusses, um die Menschen in Raunheim und Flörsheim vor Wirbelschleppenschäden zu schützen. Letztlich hat es die Fraport AG selbst zu verantworten, dass Sie mit einem offensichtlich falschen Wirbelschleppengutachten den Bau der Landebahn Nordwest erschlichen hat. Wir verweisen auf unsere beigefügte Pressemitteilung vom 23. Juli 2013 nebst Anlagen, in der die Manipulation der Flugzeuggewichte dargelegt ist.

Statt verantwortungsvoll zu handeln und die Menschen vor drohenden Schäden zu schützen verstecken Sie sich hinter einer zweifelhaften und inzwischen überholten Gerichtsentscheidung, deren zentrale Annahme - schnelle Beseitigung des Gefahrenpotentials durch das Dachklammerungsprogramm - offensichtlich falsch war.

Nutzen Sie die Befugnisse, die Ihnen ihr Amt bietet und beseitigen Sie die unerträgliche Gefahrenlage in Flörsheim und Raunheim. Dies ist nur durch ein Landeverbot für schwere Maschinen bei Betriebsrichtung 07 möglich. Andernfalls setzen Sie bis zur vollständigen Umsetzung des Dachklammerungsprogramms das Leben der Menschen in Flörsheim und Raumheim in Kenntnis der bestehenden Gefahrenlage aufs Spiel. Es war bislang pures Glück, dass nichts passiert ist.

Sollte es zu einem Personenschaden kommen, trifft Sie persönlich die moralische, politische und rechtliche Verantwortung für einen derartigen Schaden.

Mit freundlichen Grüßen

Jochen Schraut
Vorsitzender der Initiative gegen Fuglärm Mainz e.V.