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Initiative gegen Fluglärm Mainz

04.07.2014 Kategorie: Presse, Verein, Fraport

Pressemitteilung: Fraport AG räumt Möglichkeit zur Änderung des Planfeststellungsbeschlusses ein

Der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Hessischen Unternehmerverbände (UhV), Volker Fasbender, verkündete in einer Pressemitteilung vom 4. Juli 2014, dass der Planfeststellungsbeschluss und die zu ihm ergangenen Urteile es nicht zuließen, die Kapazität des Flughafens nachträglich dauerhaft zu verringern. Darum habe er die Politik gebeten, vor Einführung 7-stündiger Flugpausen öffentlich klarzustellen, dass die Kapazität von 133 Flügen in den Nachtrandstunden 22 bis 23 Uhr und 5 bis 6 Uhr voll ausgeschöpft werden könne, sobald die weiter steigende Nachfrage der Luftverkehrswirtschaft es erfordere.


 

Die Aussagen von Herrn Fasbender stehen in krassem Widerspruch zu den Einlassungen der Fraport AG im Ermittlungsverfahren gegen ihren Vorstandsvorsitzenden, Herrn Dr. Stefan Schulte. Dort lässt die Fraport AG über ihre Rechtsanwälte in einer Stellungnahme vom 15. Januar 2014 auf den Seiten 8 und 9 u.a. folgendes vortragen:

So kann eine Flughafengenehmigung nach § 6 LuftVG zurückgenommen oder widerrufen werden (…..) Auch ein Teilwiderruf der Genehmigung ist verwaltungsrechtlich möglich, indem insbesondere nachträgliche Schutzauflagen erteilt werden (……) Ähnlich wie die Rücknahme oder der (Teil-)Widerruf der Genehmigungen kann dem Lärmschutzinteresse zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren auch durch eine Änderung der Planfeststellung entgegnet werden. Auch bestandskräftige Planfeststellungen können, unter bestimmten Voraussetzungen, grundsätzlich einem sich nachträglich ergebenden Schutzbedürfnis angepasst werden“.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie der beigefügten Stellungnahme der Fraport AG vom 15. Januar 2014. „Damit steht ohne jeden Zweifel fest, dass zum Schutz der Bevölkerung jederzeit ein umfassendes Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr sowie eine Begrenzung der Flugbewegungen auf 380.000 im Jahr durch die hessische Landesregierung eingeführt werden kann“, erklärt Dr. Lars Nevian, Vorstand der Initiative gegen Fluglärm Mainz e.V.  

 Weitere Falschbehauptung der Vereinigung der Hessischen Unternehmerverbände

Des weiteren übersieht der VhU wieder einmal, dass der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens nicht rechtskräftig ist, da nach Mitteilung des Präsidenten des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. März 2014 noch ca. 60 Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss anhängig sind. In diesen Verfahren können die Kläger, denen eine volle Tatsacheninstanz zur Verfügung steht, erstmals Erkenntnisse aus dem tatsächlichen Betrieb der Landebahn Nordwest sowie aus neuen medizinischen Gutachten vortragen. „Es ist inzwischen in der Medizin unstreitig, dass Fluglärm, insbesondere in der Nacht, zu schweren gesundheitlichen Schäden führt. Wir werden deshalb in den noch anhängigen Verfahren für ein umfassendes Nachtflugverbot kämpfen“, erklärt Jochen Schraut, 1. Vorsitzender der Initiative gegen Fluglärm Mainz e.V. „Mit seinen Äußerungen will Herr Fasbender die fluglärmgeschädigten Menschen entmutigen und der breiten Öffentlichkeit vorgaukeln, ein umfassendes Nachtflugverbot könne rechtlich nicht durchgesetzt werden“, ergänzt Schraut. „Die Wirtschaft ist auf gesunde und ausgeschlafene Mitarbeiter angewiesen. Das noch durch zahlreiche Ausnahmegenehmigungen ausgehöhlte Nachtflugverbot von 23 bis 5 Uhr wird dem Schlaf- und Erholungsbedürfnis der Menschen nicht gerecht.

 

Fortsetzung der Aktion 10 Minuten – Vermeiden Sie Kurzstreckenflüge

Am 2. April 2014 hatte die Initiative gegen Fluglärm Mainz e.V. mehr als 400 Unternehmen in der Region sowie etwa 1000 Parlamentarier aufgerufen, Kurzstreckenflüge zu vermeiden und clever und umweltbewusst zu reisen. Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter www.zehn-minuten.info. „Anstatt sich lautstark für den weiteren Ausbau des Frankfurter Flughafens einzusetzen, sollte Herr Fasbender lieber darauf hinwirken, dass die Mitgliedsfirmen des VhU ihre Mitarbeiter anhalten, Kurzstreckenflüge zu vermeiden. Natürlich kann es gelegentlich unvermeidbar sein, eine Kurzstrecke mit dem Flugzeug zurück zu legen. Aufgrund der hohen Umweltschädlichkeit des Luftverkehrs sollte die Nutzung des Flugzeugs bei Kurzstrecken aber stets kritisch abgewogen und nach Möglichkeit vermieden werden“, erklärt Anselm Einsiedel, Pressesprecher der Initiative gegen Fluglärm Mainz e.V. und ergänzt „Nachhaltiges Handeln sollte nicht nur eine Floskel auf den Webseiten und sondern gelebte Praxis der Unternehmen sein.“

Das Umweltbundesamt hat am 18. Dezember 2013 Folgendes veröffentlicht: „Fliegen ist die klimaschädlichste Art sich fortzubewegen (…..) Innerhalb Deutschlands oder auch Europas gibt es aber häufig umweltfreundlichere Alternativen mit Bahn oder Bus (z.B. Schnellverbindungen oder Nachtzüge). Im Beruf können Sie mit Videokonferenzen in der Regel mehr Flugreisen überflüssig machen, als gemeinhin vermutet wird. Häufig sind die bisherige Routine oder fehlende technische Vertrautheit die Ursachen dafür, dass weiterhin das Flugzeug benutzt wird.“

Mit einer Plakataktion ruft die Initiative gegen Fluglärm Mainz e.V. gegenwärtig in Mainz zur Vermeidung von Kurzstreckenflügen auf. Die Stadt Mainz hat hierfür die Genehmigung erteilt. „Anders als in Frankfurt müssen daher die Plakate nicht von Unbekannten anonym aufgehängt werden“, erklärt Anselm Einsiedel und kündigt weitere spektakuläre Aktionen an, mit denen man sich insbesondere an die Kunden der Lufthansa AG wenden wird.