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Initiative gegen Fluglärm Mainz

18.07.2013 Kategorie: Presse, Verein, Fraport

Pressemitteilung: Verdacht des Erschleichens der Genehmigung zum Frankfurter Flughafenausbau durch falsches Wirbelschleppengutachten verfestigt

Das Wirbelschleppengutachten der Fraport AG zum Ausbau des Frankfurter Flughafens prognostizierte für die Gemeinde Flörsheim, dass es frühestens in 10 Millionen Jahren zum Auftreten einer potentiell schädigenden Wirbelschleppe kommen könne. Bereits neun Tage nach Eröffnung der Landebahn Nordwest, am 30. Oktober 2011, wurden die ersten Ziegel durch eine Wirbelschleppe von einem Flörsheimer Dach gefegt. Inzwischen hat es mehr als 16 festgestellte Wirbelschleppenschäden in Flörsheim gegeben, die die Gesundheit und das Leben der Einwohner gefährdeten. Das Risiko des Eintritts von Wirbelschleppen hängt maßgeblich vom Landegewicht des Flugzeugs ab.


Für den Airbus 340-600, den die Fraport AG dem Ausbau als „Bemessungsflugzeug für die Landebahn Nordwest“ zugrunde gelegt hat, ermittelte der Fraport-Gutachter ein Landegewicht von 173.244 Kg (Seite 46 des Gutachtens). Tatsächlich beträgt jedoch bereits das Leergewicht (Dry Operating Weight) des Airbus 340-600 177.000 Kg. Entsprechende Nachweise sind dieser Pressemitteilung beigefügt. Das Dry Operating Weightentspricht dem Leergewicht des Flugzeugs ohne Passagiere, Fracht und ausfliegbaren Treibstoff. Je nach Konfiguration (zwei oder drei-Klassenbestuhlung) kann das Leergewicht des Airbus 340-600 nach Angaben aus dem Pilotenumfeld sogar bis zu 190.000 Kg betragen. Somit ist bereits das Leergewicht des Airbus 340-600 deutlich höher als das vom Fraport-Gutachter für die Wirbelschleppenprognose zugrunde gelegte Landegewicht(173.244 Kg) dieses Flugzeugs, wobei der Gutachter vortäuscht, seiner „Berechnung“ einen Sitzladefaktor von 75% zugrunde gelegt zu haben. Zur Erinnerung: Die Gutachter zum Ausbau des Münchener Flughafens haben für die Wirbelschleppenprognose das maximale Landegewicht des Airbus 340-600 angesetzt und dieses mit 254.000 Kg beziffert. Die gleiche Vorgehensweise des Fraport-Gutachters zeigt sich in Bezug auf die Boing 777-300. Diese ist mit einem Landegewicht von 156.000 Kg in der Berechnung der Wirbelschleppenprognose (ebenfalls Seite 46 des Gutachtens) angesetzt worden. Das Leergewicht dieser Maschine beträgt jedoch bereits 160.000 Kg (Anlagen anbei). Hieraus wird ein systematisches Vorgehen der Fraport-Gutachter erkennbar. Das Hessische Verkehrsministerium hat das grob fehlerhafte Wirbelschleppengutachten der Fraport AG im Planfeststellungsbeschluss (Seite 654) übernommen. Auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte sich offenkundig nicht bemüht, die wichtigste Zahlenangabe im Wirbelschleppengutachten zu überprüfen. Die vom Fraport-Gutachter „ermittelten“ Landegewichte des Airbus 340-600 und der Boeing 777-300 sind auch derart fehlerhaft, dass ein Versehen ausgeschlossen werden kann. „Das Fraport-Gutachten zu den Wirbelschleppenschäden ist ein reines Gefälligkeitsgutachten, um den Flughafenausbau durchzusetzen“, erklärt Jochen Schraut, Vorsitzender der Initiative gegen Fluglärm e.V.“ „Dabei nehmen es Gutachter, Fraport AG und der Hessische Verkehrsminister in Kauf, dass Menschen durch Dachziegel verletzt oder gar erschlagen werden“, ergänzt Jochen Schraut. „Die Planfeststellung ist erschüttert. In Kenntnis des wahren Wirbelschleppenrisikos hätte das Hessische Verkehrsministerium den Bau der Landebahn Nordwest nie genehmigen dürfen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof wird den Planfeststellungsbeschluss aufheben“ ergänzt Dr. Lars Nevian, Vorstand der Bürgerinitiative.