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Initiative gegen Fluglärm Mainz

Verfassungsbeschwerde Klimawandel

Die Greenpeace-Klimaklage geht in die nächste Runde. Neun junge Menschen zwischen 15 und 32 Jahren wollen die deutsche Klimapolitik vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Sie sind der Ansicht, dass die Bundesregierung mit dem am 15. November 2019 verabschiedeten Klimaschutzgesetz weiterhin nicht genug gegen die Klimakrise unternimmt, also ihrem im Grundgesetz verankerten Schutzauftrag nicht nachkommt.


Unterstützt wird die Verfassungsbeschwerde von den Umweltschutzorganisationen Greenpeace und Germanwatch, die selbst nicht als Kläger auftreten. Weitere Verfassungsbeschwerden in Sachen Klimaschutz haben die Deutsche Umwelthilfe und der BUND eingereicht. Das deutsche Klimaschutzgesetz ist bei der Festlegung von konkreten Reduktionszielen nach einhelliger Auffassung in der Wissenschaft zu schwach. Es enthält keinen schlüssigen und ausreichenden CO2 -Reduktionspfad hin zur Treibhausgasneutralität. Die angestrebte Reduktion von Treibhausgasen um 55 Prozent bis zum Jahr 2030 genügt nicht, um die Menschenrechte zu schützen, die Verpflichtungen aus dem Pariser Klima- abkommen zu erfüllen und die katastrophalen Folgen der Klimakrise wenigstens zu begrenzen. Ein Klimaschutzgesetz, das hinter seinen Möglichkeiten zurückbleibt, beeinträchtigt die Grundrechte der Kläger, beispielsweise das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 GG) oder das Recht auf Eigentum (Art. 14 GG) und das Recht auf freie Wahl von Beruf und Arbeitsplatz (Artikel 12 GG). Einzelheiten zur Verfassungsbeschwerde entnehmen Sie der Zusammenfassung der Beschwerdeschrift.