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Initiative gegen Fluglärm Mainz

Landtagswahl Rheinland-Pfalz: Positionen der Parteien zu den Themen Fluglärm, Ultrafeinstaub und Klimawirksamkeit des Luftverkehrs

Am Sonntag, den 14. März 2021 finden in Rheinland-Pfalz Landtagswahlen statt. Viele BürgerInnen werden über die Briefwahl vorab ihre Stimmen abgeben. Fluglärm und Ultrafeinstaub belasten die Gesundheit und die Lebensqualität der Menschen in Rheinhessen sehr stark. Hinzu kommt, dass der Luftverkehr erhebliche, weltweite Auswirkungen auf unser Klima hat. Wir haben mit einigen Parteien, die sich für diese Themen interessieren, in den letzten Jahren immer wieder Gespräche geführt und gespannt auf die Wahlprogramme gewartet.


Dabei haben wir uns zunächst die Wahlprogramme der demokratischen Parteien angeschaut, die bei der letzten Landtagswahl den Einzug ins Parlament geschafft haben. Natürlich haben wir auch einen Blick in die Wahlprogramme anderer Parteien geworfen. Dabei sind wir zum Thema Fluglärm und Klimawirksamkeit des Luftverkehrs bei den Freien Wählern, der Klimaliste, der ÖDP und den Piraten fündig geworden. Nachfolgend finden Sie die jeweiligen Passagen aus verschiedenen Wahlprogrammen zu den oben genannten Themen. Die Reihenfolge der ersten vier Parteien entspricht dem Ranking bei der letzten Landtagswahl, die Freien Wähler, die Klimaliste, die ÖDP und die Piraten folgen in alphabethischer Reihenfolge. Da wir nach unserer Satzung parteipolitisch neutral sind, enthalten wir uns einer Beurteilung, die als Wahlempfehlung ausgelegt werden könnte. Die Bedeutung, die die Parteien den obigen Themen beimessen bzw. nicht beimessen, lassen sich sehr gut aus den Wahlprogrammen ablesen. Wer hierzu weitere Fragen hat, sollte sich an die jeweiligen Kandidaten der Parteien in den Wahlkreisen Mainz und Rheinhessen oder an uns unter info(at)klima-umwelt-luftverkehr.de wenden.


SPD - https://www.spd-rlp.de/wp-content/uploads/2021/02/SPDrlp_WirMitIhr_Regierungsprogramm_2021-2026.pdf
Auf Seite 101:

Wir wollen die Belastungen durch Lärm, sei es durch Auto-, Bahn- oder Flugverkehr wirksam begrenzen und Mitspracherechte einfordern. Der Ausbau des Flughafens Frankfurt am Main sorgt für eine stetig zunehmende Lärmbelastung durch Fluglärm für die Bewohnerinnen und Bewohner von Mainz und Rheinhessen. Die Menschen im Mittelrheintal sind in besonderer Weise durch Bahnlärm belastet, in der Pfalz ist Lärm durch militärische Flugaktivitäten ein Thema. Wir werden eine Stabsstelle gegen Lärm schaffen, in der die Maßnahmen zur Reduktion von Lärmemissionen gebündelt und die politischen Aktivitäten für besseren Lärmschutz koordiniert werden.

Auch im Interesse des Flughafens und der zahlreichen dort beschäftigten Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer wollen wir uns beim Bund weiter entschlossen für Mitspracherechte des Landes sowie Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung bei Neufestlegungen und wesentlichen Änderungen von Flugrouten einsetzen.

Wir fordern eine gesetzliche Regelung, die die Luftfahrtbehörden und die Deutsche Flugsicherung (DFS) zu einer Aufwertung des Schutzes vor Fluglärm insbesondere bei der Festlegung und wesentlichen Änderung von Flugrouten verpflichtet.

Bei der Planung von Flugrouten müssen nicht nur Sicherheit, sondern auch Aspekte des Lärmschutzes und der Feinstaubbelastung eine Rolle spielen. Hierzu braucht es verbindliche Richtwerte auf Bundesebene.
Um besser über die konkrete Feinstaubbelastung auf rheinland-pfälzischem Gebiet Bescheid zu wissen, werden wir eigene Feinstaubmessungen etablieren.


CDU - https://www.yumpu.com/de/document/fullscreen/65266628/das-regierungsprogramm-der-cdu-rheinland-pfalz

Konkrete Maßnahmen gegen Fluglärm und Ultrafeinstaub spielen im Wahlprogramm der CDU keine Rolle.


FDP
https://www.fdp-rlp.de/page/landtagswahl-2021
Auf Seite 33:

Der Flugverkehr aller dieser Flughäfen verursacht allerdings auch erhebliche Lärmbelastungen für die Bevölkerung im Umfeld. Lärm ist unbestritten gesundheitsschädlich. Wir fordern den Bund zu Lärmminderungsmaßnahmen auf, vor allem zu verstärkten Anstrengungen zur Verminderung der Lärmemissionen an der Quelle, bspw. durch eine emissionsabhängig gestaffelte Gebührenerhebung, sowie lärmschonende An- und Abflugrouten.


Bündnis 90/DIE GRÜNEN - https://gruene-rlp.de/wp-content/uploads/sites/48/2021/01/LTW2021_Wahlprogramm.pdf
Auf Seite 31:

Wir wollen auch weniger Fluglärm. Deswegen werden wir an dem Ziel festhalten, mit einem Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr die Anwohner*innen zu entlasten. Das Luftverkehrsgesetz muss auf Bundesebene entsprechend geändert werden. Zudem setzen wir uns für ein bundesweites Luftverkehrskonzept ein, das den Schutz der Anwohner*innen vor Fluglärm bei allen Fragen des Luftverkehrs berücksichtigt. Wiederholte Verstöße gegen das Nachtflugverbot sind konsequent zu ahnden.


Freie Wählerhttps://fwrlp.de/landtagswahl-2021/wahlkreise-zur-landtagswahl-2021/#
dort unter Landtagswahl 2021 „Wahlprogramm Download“ anklicken, Seite 6:

Dass Bahnlärm und Fluglärm zu gesundheitlichen Belastungen und Erkrankungen wie Bluthochdruck, Herzinfarkten und Schlaganfällen führen kann, gilt als sicher. Insbesondere der Nachtlärm kann solche Erkrankungen hervorrufen oder verstärken. Die Menschen in Rheinland-Pfalz leiden unter der ständigen Lärmbelastung durch Bahn und Flugzeuge. Wir FREIE WÄHLER wollen im Landtag dafür sorgen, dass sich an diesem Zustand zum Wohle der Menschen in Rheinland-Pfalz etwas ändert.

Seite 8:

Der Ausbau des Flughafens hatte Eingriffe in die Natur zur Folge. Die Zunahme von Fluglärm infolge des stetigen Zuwachses an Flugbewegungen bildet inzwischen ein erhebliches Problem für Anrainer und einen signifikanten Verlust an Lebensqualität: Fluglärm führt zu gesundheitlichen Belastungen und begünstigt Erkrankungen wie Bluthochdruck, Herzinfarkt und Schlaganfall. Insbesondere der Nachtfluglärm kann solche Erkrankungen hervorrufen oder verstärken. Weitere Folgen der Zunahme des Fluglärms rund um den Flughafen Frankfurt sind Einschränkungen im Baurecht: Ab bestimmten Schallpegeln dürfen Kommunen keine Neubaugebiete mehr ausweisen und keine Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser in den Lärmschutzzonen bauen. Das begrenzt die Entwicklungsmöglichkeiten von Städten und Gemeinden nachhaltig. Besonders betroffen sind in Rheinland-Pfalz die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Mainz sowie Rheinhessens.
Wir FREIE WÄHLER fordern

  • die Begrenzung der Flugbewegungen auf ein erträgliches Maß
  • die Verhinderung von EU-Bestrebungen, die Handlungsfreiheit der Mitgliedsstaaten in Lärmschutzfragen und bei Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen einzuschränken
  • die Ausschöpfung aller aktiven und passiven technischen Mittel, um den verbleibenden Lärm möglichst gering zu halten
  • die Belastung der Verursacher des Lärms mit den durch sie verursachten externen Kosten

 

Klimaliste - https://klimalisterlp.de/files/Klimaplan%20Rheinland-Pfalz.pdf
Seite 60:
Beim Thema Luftverkehr sind die konkreten Entscheidungsmöglichkeiten einer Landesregierung begrenzt, da es sich um Bundesrecht handelt. Unsere Vision ist, dass Flugzeuge in Zukunft nur noch dort eingesetzt werden, wo ihre Vorteile alle Nachteile überwiegen, z.B. bei medizinischen Notfällen oder in weltweiten Krisensituationen. Ein klimaneutraler Flugverkehr wird in absehbarer Zeit nicht realisierbar sein.
Nichtsdestotrotz muss der Sektor so umwelt- und klimaschonend wie möglich abgewickelt werden. Es ist hierbei essenziell, dass der Flugverkehr alle Kosten tragen muss, die er verursacht. Durch diese Kostengerechtigkeit und -transparenz wird das Fliegen im Vergleich zu Alternativen wie der Bahn unattraktiv, insbesondere auf kurzen Strecken. Wir werden uns auf Bundesebene für folgende Änderungen einsetzen:

  • Flugzeugtreibstoff muss allen anderen fossilen Treibstoffen gleichgestellt werden. Dies umfasst sowohl bestehende Besteuerungen wie z.B. die Mineralölsteuer als auch künftig zu entwickelnden Bepreisungen wie den C02-Preis. Alternativ kommen auch steuernde Instrumente wie die Luftverkehrsabgabe in Betracht.
  • Im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) muss Klimaschutz die höchste Priorität nach der Sicherheit erhalten. Diese Änderung ermöglicht es, umweltschonende Flugverfahren an den einzelnen Flughäfen durchzusetzen. Diese werden aktuell meist mit dem Verweis auf Kapazitätseinschränkungen abgelehnt.
  • Stopp des weiteren Ausbaus bestehender Flughäfen.

 

ÖDP - https://www.oedp-rlp.de/programm/wahlprogramm-rheinland-pfalz-2021/
Seite 62:

Durchsetzung eines konsequenten Nachtflugverbots für alle Flughäfen (22-06 Uhr). Einsatz von lärmreduzierten Flugzeugen. Kein weiterer Ausbau des Frankfurter Flughafens und des Militärflughafens Ramstein. Einrichtung eines Runden Tisches zur Reduzierung des Fluglärms in Rhein-Main und der Westpfalz. Einsatz für Maßnahmen des Lärmschutzes an der Eisenbahn im Mittelrheintal (z.B. keine alten Güterwagen, Einbau von sog. „Flüster-Bremsen“) sowie Umsetzung der Alternativstrecke für den Güterverkehr gemäß Bundesverkehrswegeplan 2030. Rheinland-Pfalz muss sich dafür einsetzen, dass auf Bundesebene eine wirksame und nachhaltige Lärmschutzgesetzgebung auf den Weg kommt.


Piraten - https://www.piraten-rlp.de/wp-content/uploads/2020/11/Wahlprogramm_RLP_2020.pdf
Seite 42:

Wir sehen in der zunehmenden Belastung der Menschen durch den Flugverkehr ein großes Problem. Fluglärm und Abgase stellen einen schweren Eingriff in das Leben der Menschen in Würde und Freiheit dar. Wir fordern die Landesregierung auf, sich stärker gegen die Belastungen zu engagieren, die durch die Flughäfen in Rheinland-Pfalz, Hessen und anderen sich auf Rheinland-Pfalz auswirkenden Regionen entstehen. Bei zukünftigen Flughafenausbauten oder ähnlichen Erweiterungen, die ein erhöhtes Flugverkehrsaufkommen mit sich bringen würden, wollen wir uns für frühzeitige Bürgerbeteiligung und Volksabstimmungen über die Umsetzung stark machen - unabhängig davon, ob es sich um zivile oder militärische Flughäfen handelt. Für die Rhein-Main-Region fordern wir ein 8-stündiges Nachtflugverbot zwischen 22Uhr und 6 Uhr morgens, damit die belasteten Menschen zur Ruhe kommen können. Wir wollen den Fluglärm insgesamt reduzieren und den verbleibenden Lärm gerechter verteilen.

Dies bedeutet im Einzelnen:

  • dass dem Schutz der Bevölkerung vor Emissionen, Gesundheitsgefährdungen und Vermögensverlusten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen gegeben wird
  •  dass alle technischen Möglichkeiten genutzt werden, um lärmärmere An- und Abflugverfahren ganztägig einzuführen
  • dass Flugverkehr und Fluglärm über Wohngebieten begrenzt werden
  • dass die Lage von vorhandenen Flugrouten anhand aktuellem Kartenmaterial über tatsächlich unbebautem Gebiet optimiert wird
  • dass ein Tempolimit auf dem Anflug zu Flughäfen von 210 Knoten eingeführt wird (schnelle Flugzeuge sind lauter)
  • dass eine räumliche Verteilung des Restfluglärms über alle Anrainer von Flughäfen erfolgt - unabhängig von der
  • Besiedelungsdichte - gemäß dem Motto "Alle mit weniger Lärm belasten" (-> Räumliche Bündelung und zeitliche Staffelung)
  • dass durch ein striktes Nachtflugverbot von 22 - 6 Uhr in Kombination mit einer starken Verminderung der Flugbewegungen zwischen 18 - 22 Uhr sowie zwischen 6 - 8 Uhr dem Schutz der Einschlaf- und Nachtruhe der Bevölkerung Rechnung getragen wird
  • dass dauerhafte Messungen der Lärmbelastung mit modernen Messmethoden vorgenommen werden
  • dass alle Ergebnisse von Messungen und Gutachten der Öffentlichkeit vollständig offen gelegt werden müssen