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Initiative gegen Fluglärm Mainz

Was kommt nach dem Wegfall der Südumfliegung?

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte im Herbst 2013 die sog. Südumfliegung gekippt, die zu einer 365-Tage- Verlärmung der Mainzer Vororte Laubenheim und Weisenau sowie von Rheinhessen führt. Dieses Urteil wurde insbesondere von Politikern, die sich nie gegen den weiteren Ausbau des Flughafens- wie beispielsweise der Landrat Claus Schick (SPD) – ausgesprochen hatten, als großer Triumph gefeiert.


Wer sich das Urteil genau durchlas, der konnte allerdings unschwer erkennen, dass das Gericht nur deshalb die Südumfliegung als rechtswidrig ansieht, da sie keinen unabhängigen Startbetrieb zwischen der Startbahn West und der Centerbahn zur Abwicklung von 126 Flugbewegungen in der Stunde ermöglicht. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) hat gegen die Entscheidung des VGH eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, um das Urteil inhaltlich vom Bundesverwaltungsgericht überprüfen zu lassen. Weist das Bundesverwaltungsgericht die Nichtzulassungsbeschwerde ab, was statistisch gesehen sehr wahrscheinlich ist, muss vom BAF eine neue Route entwickelt werden, die nach Auffassung des VGH durchaus eine Südumfliegungsvariante sein kann, sofern sie die oben beschriebenen betrieblichen Probleme löst. Als Interimslösung wird nach einer Rechtskraft des VGH-Urteils (bei Abweisung der Nichtzulassungsbeschwerde) für mindestens ein Jahr die sog. Nachflugroute auch tagsüber genutzt werden. Bei dieser handelt es sich ebenfalls um eine Südumfliegungsvariante, die den Rhein zwischen Nierstein und Oppenheim überquert und sodann nach Norden führt. Über Ober-Olm spaltet sich die Route. Ein Routenast führt weiter über Ingelheim weiter nach Norden. Der andere Routenast führt über die Mainzer Vororte Lerchenberg, Drais, Finthen und Gonsenheim weiter nach Wiesbaden. Auf dem letztgenannten Routenast werden täglich etwa 150 Maschinen fliegen, in Spitzenzeiten sicher bis zu 15 Maschinen in der Stunde. Der Aufschrei in der Bevölkerung ist groß, zumal Finthen und Gonsenheim bislang weitestgehend vom Fluglärm verschont sind. Menschlich verständlich wollen sie sich gegen diese neue Route zur Wehr setzen. Aber irgendwo werden die Flugzeuge fliegen müssen äußerte bereits die Vorsitzende Richterin des VGH, Monika Thürmer in der mündlichen Verhandlung im Südumfliegungsprozess. FÜR ALLE, DIE ES NOCH NICHT VERSTANDEN HABEN: Das Übel muss an der Wurzel gepackt und der weitere Ausbau dieses absolut raumunverträglichen Flughafens sofort gestoppt werden. Und dafür sollten ALLE MENSCHEN IM RHEIN-MAIN-GEBIET gemeinsam kämpfen. Der Luftraum im Rhein-Main-Gebiet ist derart klein, dass zwangsläufig bei einer Zunahme der Flugbewegungen immer mehr Wohngebiete unter den Lärmteppich geraten. Weitere Einzelheiten zur Routenplanung des BAF entnehmen Sie den beigefügten Berichten aus der Mainzer Allgemeine Zeitung.


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