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Initiative gegen Fluglärm Mainz

05.02.2012 Kategorie: Presse, Aktuelles, Verein

Pressemitteilung: Stellungnahme zu den Äußerungen von Volker Bouffier in der Financial Times Deutschland vom 4.Februar 2012 im Vorfeld der Großdemonstration am Frankfurter Flughafen.

In einem Artikel der Financial Times Deutschland vom 4.2.2012 mahnte der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier zu friedlichen Protesten am Frankfurter Flughafen. Wörtlich äußerte er: " Wenn die Sicherheit der Passagiere und Gäste oder die Funktionstüchtigkeit des Flughafens gefährdet werden, dann kann man so etwas nicht mehr machen. " Weiter führte er aus: " Eines ist klar: Eine gewalttätige Auseinandersetzung darf es in einem zivilisierten Staat nicht geben."


Seit dem 7. November 2011 haben inzwischen 9 Montagsdemonstrationen im Terminal 1 des Frankfurter Flughafens stattgefunden. Alle Demonstrationen, an denen bis zu 6000 Menschen teilnahmen, verliefen nach Polizeiangaben friedlich und ohne jede Störung des Betriebsablaufs. " Die Demonstranten bleiben bei ihrem Zug durch den Terminal sogar stehen, um Passagieren Platz zu machen " sagt Anselm Einsiedel, Pressesprecher der BI Mainz-Oberstadt und führt weiter aus " Mit seinen Äußerungen suggerierte Herr Bouffier, dass er gewalttätige Auseinandersetzungen für möglich hielt. Auf Grund der bisherigen Verläufe der Montagsdemonstrationen war diese Äußerung nicht nur völlig unangebracht; sie verfolgte ganz offensichtlich das Ziel, Demonstrationsteilnehmer im Vorfeld einzuschüchtern und von der Demonstration fern zu halten. Dies ist eine perfide Art, in das Demonstrationsrecht der BürgerInnen einzugreifen, die sich für einen Ministerpräsidenten nicht gehört. "

Auch die Demonstration am 4.2.2012, an der mindestens 10.000 Menschen teilnahmen, verlief nach Polizeiangaben friedlich und ohne jede Zwischenfälle.

Weiterhin äußerte Herr Bouffier, dass er es " begrüße, dass die Lärm-Gegner am Flughafen ihr Demonstrationsrecht wahrnehmen dürfen. Dass eine Aktiengesellschaft wie die Fraport auf ihrem eigenen Gelände Demonstrationen erlaubt, dürfte auf der Welt ziemlich einmalig sein. Dies ist eine Form des Umgangs miteinander, die ich ausdrücklich begrüße."

Hierzu ist anzumerken, dass das Bundesverfassungsgericht am 22. Februar 2011 entschieden hat, dass die Versammlungsfreiheit auch im Frankfurter Flughafen gilt. Grund hierfür ist letztlich die Mehrheitsbeteiligung an der Fraport AG durch das Land Hessen und die Stadt Frankfurt am Main. Einzelheiten hierzu sind den Urteilsgründen der Entscheidung zu entnehmen. Die Demonstrationen im Frankfurter Flughafen bedürfen deshalb keiner Zustimmung der Fraport AG.


Dateien:
pm_20120502_Bouffier.pdf14.4 K