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Initiative gegen Fluglärm Mainz

21.11.2011 Kategorie: Aktuelles, Termine

Fachanwalt Matthias Möller-Meinecke zur umweltmedizinischen und rechtlichen Bewertung des nächtlichen Fluglärms und den rechtlichen Strategien zu dessen Minderung.

"Lärmarme Anflugverfahren können den Fluglärm über Mainz halbieren“. 250 Mainzer Bürger verständigen sich auf Fluglärm-Beschwerden, eine Petition und drohen mit Klageverfahren.


Am 21.11.2011 kamen über 250 Mainzer Bürger auf Einladung der beiden Mainzer Lothar Schuster und Arnulf Klein in den völlig überfüllten Saal der Mainzer Luther-Gemeinde. Dort referierte der auf Fluglärm spezialisierte Frankfurter Fachanwalt Matthias Möller-Meinecke zur umweltmedizinischen und rechtlichen Bewertung des nächtlichen Fluglärms und den rechtlichen Strategien zu dessen Minderung.

Der Anwalt empfahl als Gegenstrategie Musterklagen gegen die Absenkung der Flughöhe über Mainz und Anträge auf bautechnischen Schallschutz und Entschädigung für die Wertverluste der Mainzer Wohnhäuser beim Regierungspräsidium Darmstadt.

"Die Belastungen der Menschen in der Mainzer Oberstadt durch den seit dem 20. Oktober einsetzenden Fluglärm hat ein unerträgliches Ausmaß angenommen." Der so begründeten Einladung der beiden Mainzer Bürger Lothar Schuster und Arnulf Klein folgten gestern über 250 Nachbarn in den völlig überfüllten Saal der Mainzer Luther-Gemeinde. Auf ihre Einladung referierte der auf Fluglärm spezialisierte Frankfurter Fachanwalt Matthias Möller-Meinecke zur umweltmedizinischen und rechtlichen Bewertung des nächtlichen Fluglärms und den rechtlichen Strategien zu dessen Minderung.

Möller fasste die Ergebnisse der Fluglärm-Messstation "Mainz Oberstadt" des Deutschen Fluglärmdienstes (www.DFLD.de) zusammen: "Der in der Oberstadt gemessene Fluglärm bewirkt mittelfristig eine Erkrankung an Bluthochdruck und greift rechtswidrig in das Grundrecht auf Gesundheit ein."

Der Anwalt empfahl als Gegenstrategie Musterklagen gegen die schon seit März 2011 praktizierte Absenkung der Flughöhe über Mainz und Anträge auf bautechnischen Schallschutz und Entschädigung für die von ihm mit 10% geschätzten Wertverluste der Mainzer Wohnhäuser beim Regierungspräsidium Darmstadt, zu denen er die Begründung auf seiner Homepage (www.moeller-meinecke.de) zur Verfügung stellen will.

Möller am Montagabend wörtlich: „Die Entscheidung zur Absenkung der Flughöhe über Mainz um 1.000 Fuß ist rechtswidrig, weil die dadurch bewirkten Störungen des Nachtschlafes insbesondere von Kindern und Kranken ebenso wenig betrachtet wurde wie die Einschränkung der Nutzbarkeit von Balkonen, Terrassen und Gärten. Als Konsequenz gebe ich Musterklagen gegen die Entscheidung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung überwiegende Erfolgsaussichten.“

Der Anwalt kritisierte auch den Betriebsbeginn der Landebahn Nordwest vor Umsetzung des Schallschutzkonzeptes für die Bürger: „Der Planfeststellungsbeschluss vom Dezember 2007 sieht den Fluglärm nur nach Umsetzung eines Schallschutzkonzeptes als verträglich an. Bei zahlreichen Anwohnern werden aber die Grenzwerte überschritten, ohne dass sie auch nur die Chance gehabt hätten, baulichen Schallschutz oder eine Entschädigung vor dem Betriebsbeginn des ausgebauten Flughafens zu erhalten. Einer Klage gegen diesen andauernden Missstand gebe ich ebenfalls hinreichende Erfolgsaussichten.“

Rechtsanwalt Möller-Meinecke kritisierte auch zu niedrige Flughöhen über Mainz: „Nachweislich unterschreiten die Piloten die ihnen zugewiesenen Flughöhen und erzeugen dadurch vermeidbaren Lärm. Dagegen stehen den lärmbetroffenen Anwohnern erfolgversprechende nachbarschaftliche Abwehransprüche (§§ 905 und 906 BGB) zu, die mit Hilfe einer Rechtsschutzversicherung auch eingeklagte werden können.“

Rechtsschutzversicherten empfahl der Anwalt massenhafte Ersatzansprüche gegen den Flughafenbetreiber Fraport, weil die "Lärmbahn" vor Installation des im Planfeststellungsbeschluss geforderten Schallschutz im Oktober in Betrieb genommen wurde.

Die Bürger forderten die Bundes- und Landesregierungen, die Flughafenbetreiberin, die Deutsche Flugsicherung und die sonstigen Akteure auf Seiten der Luftverkehrswirtschaft dazu auf, endlich konsequent die Gesundheitsinteressen bei der Auswahl lärmarmer Flugverfahren im fluglärmbelasteten Umfeld des Airports zu berücksichtigen.

Die Botschaft der 90-minütigen Fragerunde war deutlich: Die Menschen in der Oberstadt fordern ihr Recht auf Ruhe ein und nehmen die mit Betriebsbeginn der neuen Landebahn einsetzende Belastung durch Fluglärm nicht länger hin. Die einmütige Forderung der Teilnehmer war: Die Anordnung eines generellen Nachtflugverbotes von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr und die Änderung zugunsten eines Lärm mindernden Anflugverfahrens wie des kontinuierlichen Gleitfluges (continuous descending approach) für alle Anflüge. Mit Unverständnis wurde die Weigerung der Bundesregierung als Träger der Deutschen Flugsicherung aufgenommen, die dazu nötigen zusätzlichen Fluglotsen einzustellen. Vom Bundesverkehrsminister und dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung forderte die Versammlung die Wiederanhebung der Mindestflughöhe über Mainz auf 1700 Meter, was eine Halbierung des Fluglärms bewirkt.

Mit Musterklagen sollen die seit März 2011 verfügten neuen Flughöhen über Mainz angegriffen werden, da sie für Mainz erhebliche Mehrbelastungen an Fluglärm bedeuten. Gefordert wurde von Teilnehmerinnen und Teilnehmern auch ein wesentlich stärkeres Engagement der Stadt Mainz bei der Unterstützung von Musterklagen gegen die neuen Flugrouten. In anderen Städten und Gemeinden werden diese begleitet und koordiniert.

"Der Schutz der Menschen muss bei der Auswahl der Flugrouten und Überflughöhen im Vordergrund stehen" forderte Jochen Schraut vom Verein "Initiative gegen Fluglärm Mainz-Oberstadt". Zahlreiche Vereinsmitglieder kamen verspätet von der Montags-Demo im Terminal des Frankfurter Flughafens und berichteten der Versammlung, dass sich im Herz des Flughafens ca. 2.000 Bürger zum Protest gegen den Fluglärm versammelt hatten.

Interessierte Personen sind herzlich willkommen, sich im Verein zu engagieren und Aktionen mitzuplanen und umzusetzen. Ausführliche Informationen und die Möglichkeit, sich zu registrieren gibt es unter www.fluglaerm-mainz-oberstadt.de.