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Initiative gegen Fluglärm Mainz

Südumfliegung: Mündliche Verhandlung vor dem VGH Kassel am 14. Februar 2019

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof wird am 14. Februar 2019 zur Südumfliegung am Flughafen Frankfurt Main eine mündliche Verhandlung durchführen. Das Bundesveraltungsgericht in Leipzig hatte das Urteil des VGH Kassel vom 03.09.2013 aufgehoben. Dieser hatte die aktuelle Südumfliegungsroute als rechtswidrig angesehen.


Bundeverwaltungsgericht

Der Rechtsstreit wurde Bundesverwaltungsgericht zur weiteren Klärung des Sachverhalts wieder zum VGH Kassel zurückverwiesen. Dabei wird zu klären sein, ob sich unter Lärmgesichtspunkten eine andere als die bisherige Flugroute aufdrängt, die gegenwärtig die südlichen Stadteile von Mainz und Teile Rheinhessens erheblich belastet. Gegen die Südumfliegungsroute hatten mehrere Gemeinden in Hessen und Rheinland-Pfalz sowie Privatpersonen geklagt.