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Initiative gegen Fluglärm Mainz

Hessischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt: Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens ist nicht bestandskräftig.

Im Jahrespressegespräch vom 4. März 2014 berichtete der Präsident des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs über die anhängigen Verfahren im Jahre 2014. Zu den zahlreichen Klagen gegen den Flughafenausbau erklärte er folgendes:


 „Der Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main aufgrund des Planfeststellungsbeschlusses vom Dezember 2007 (………) werden den Hessischen Verwaltungsgerichtshof somit auch in diesem Jahr sowie in den folgenden Jahren noch umfangreich beschäftigen. Dabei ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass aufgrund der zahlreichen gegen den Planfeststellungsbeschluss vom Dezember 2007 und seine verschiedenen, nachfolgenden Planänderungen noch anhängigen Verwaltungsstreitverfahren dieser Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main derzeit noch nicht bestandskräftig ist.“

Und weiter führt der Präsident des Hessischen Verwaltungsgerichtshof aus:


„Hinzuweisen ist in an dieser Stelle darauf, dass beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof noch insgesamt ca. 60 Klageverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main vom Dezember 2007 anhängig sind, die im Hinblick auf die zunächst ausgewählten 13 Musterklagen ausgesetzt worden waren. (…………) In den nunmehr wieder aufgenommenen Verfahren wenden sich einige Kläger auch gegen die Umsetzung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts durch mehrere Planänderungsbeschlüsse des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. Gegenstand anderer wieder aufgerufener Verwaltungsstreitverfahren - insbesondere der Städte Flörsheim und Raunheim - ist die Gefährdung durch sog. Wirbelschleppen. Die Kläger rügen hierzu insbesondere, dass die mit der Planänderung festgesetzte Dachklammerung grundsätzlich unzureichend und die Festlegung der hiervon betroffenen Wohn- bzw. Baugebiete nicht ausreichend bemessen sei.

Mit weiteren Klagen wird der Bau des neuen Terminals 3 angegriffen, der von einigen Klägern als überflüssig erachtet wird. Außerdem wird von einigen Klägern geltend gemacht, die im Zuge des Planungsverfahrens erfolgte Prognose zur Nachfrage nach Luftverkehrsdienstleistungen habe sich als falsch erwiesen. Schließlich werden auch neuere Entwicklungen in der Lärmwirkungsforschung und neue Erkenntnisse bezüglich bestehender bzw. zu erwartender Schadstoffimmissionen und deren Wirkungen in den noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Klageverfahren vorgebracht.

Ein weiteres, neu eingegangenes Streitverfahren richtet sich gegen die Festsetzung der seit Jahren bestehenden sog. Betriebsrichtung am Flughafen Frankfurt/Main, die nunmehr für fehlerhaft erachtet wird. Zudem sind mehrere Verwaltungsstreitverfahren gegen die Festsetzung der sog. Lärmschutzbereiche um den Flughafen Frankfurt/Main anhängig, von denen möglicherweise eines noch in diesem Jahr verhandelt werden könnte.“