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Initiative gegen Fluglärm Mainz

26.11.2013 Kategorie: Aktionen, Verein, Presse

Pressemitteilung: Koalitionsverhandlungen in Hessen - Keine rechtlichen Hindernisse zur Verbesserung des Lärmschutzes am Frankfurter Flughafen

Rechtsgutachten widerlegt Aussagen der Parteien - Weder die CDU noch die GRÜNEN werden sich darauf berufen können, rechtliche Hindernisse hätten der Schaffung eines deutlich besseren Lärmschutzes entgegen gestanden. Der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens ist weder rechtskräftig noch ist das Ausbauvorhaben fertig gestellt. Auf diesen - offensichtlich - unrichtigen Annahmen beruhen ältere Gutachten zur Frage, ob Änderungen des Planfeststellungsbeschlusses, beispielsweise zur Neureglung eines umfassenden Nachtflugverbots zulässig sind.


Das von den Städten Mainz und Flörsheim eingeholte Rechtsgutachten gelang unter Zugrundelegung des richtigen Sachverhalts zum Ergebnis, dass nachträgliche Änderungen des Planfeststellungsbeschlusses zum Nachteil der Fraport AG zulässig sind und verweist in diesem Zusammenhang auf die gängige Praxis dieser und früherer Landesregierungen, die immer wieder in den Planfeststellungsbeschluss zum Schutz der Bevölkerung eingegriffen haben.

Fraport-Gutachten beweist: Nichtausbau des Flughafens gefährdet keine Arbeitsplätze am Flughafen

Obwohl dies von der Politik gebetsmühlenartig wiederholt wird, führt ein Nichtausbau des Frankfurter Flughafens nicht zum einem erheblichen Arbeitsplatzwegfall oder einem Verlust der Wettbewerbsfähigkeit. Dies ergibt aus den von der Fraport AG eingereichten Gutachten, die Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses geworden sind. Auf Seiten 515 und 516 des Planfeststellungsbeschlusses wird ausgeführt, dass die Fraport AG selbst für den Fall des Nichtausbaus des Frankfurter Flughafens von einem Arbeitsplatzwachstum von ca. 25% ausgeht. Die Differenz zu den angeblich im Falle des Ausbaus entstehen Arbeitsplätzen ist vor dem Hintergrund von ca. 2,9 Millionen Arbeitsplätzen im Rhein-Main-Gebiet unwesentlich. Abgesehen davon, dass die Arbeitsplatzprognosen grob falsch sind, kommt hinzu, dass in Hessen gegenwärtig ca. 150.000 Stellen für qualifizierte Arbeitnehmer vakant sind. Vor diesem Hintergrund sollte die Qualifizierung von Arbeitnehmern oberste Priorität haben. „Es wäre deshalb absurd, weiter auf die Schaffung von Leiharbeits- und sonstigen Niedriglohnarbeitsplätzen am Frankfurter Flughafen zu setzen und im Zuge des Flughafenausbaus eine ganze Region als "Sonderopfer" für das Umsteiger-Geschäftsmodel (ca. 60% der Passagiere) der Fraport AG leiden zu lassen“, erklärt Jochen Schraut, Vorsitzender der Initiative gegen Fluglärm Mainz e.V.

Absurd: Fraport soll „ergebnisoffen die Notwendigkeit von Terminal 3 prüfen“

Nach Pressemitteilung soll die Fraport AG selbst ergebnisoffen prüfen soll, ob aus betriebswirtschaftlichen Gründen der Bau des Terminal 3 unterbleiben soll. Dies kann nur ein schlechter Scherz sein. Die Fraport AG hat vor wenigen Wochen den Bauantrag bei der Stadt Frankfurt am Main gestellt. Fraport-Chef Schulte wird nicht müde zu erklären, dass die Abfertigungskapazitäten des Flughafens in wenigen Jahren erschöpft sein werden. Die Fraport AG ist ein börsennotiertes Unternehmen, dass ständig dem Markt eine Wachstumsphilosophie präsentieren muss. Mit dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt hat sie staatliche Mehrheitsaktionäre, die ein risikoloses Investieren ermöglichen. Selbstverständlich wird die Prüfung der Fraport AG zu dem Ergebnis gelangen, dass ein modulartiger, schrittweiser Bau des Terminal 3 dringend erforderlich ist. „Ein so fadenscheiniges Vorgehen sollte die künftige Landesregierung den fluglärmgeschädigten Menschen ersparen“, urteil Anselm Einsiedel, Mitglied im Vorstand der Initiative und ergänzt „Dies erinnert doch sehr an das "ergebnisoffene Mediationsverfahren" zum Ausbau des Frankfurter Flughafens“. Der Bau des Terminal 3 kann durch eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses verhindert werden. Zudem sollte der Bau nicht aus betriebswirtschaftlichen Gründen unterbleiben sondern um die angestrebte Erhöhung der Flugbewegungen auf 700.000 im Jahr, die mit einer schier unvorstellbaren Verlärmung der Region einhergehen wird, zu verhindern.

Die Norah-Studie steht dem Bau des Terminal 3 entgegen

Obwohl zahlreiche medizinische Studien bereits eindeutig die gesundheitsschädliche Wirkung des Fluglärms belegen, erhoffen sich die hessischen Landtagsparteien von der sog. Norah-Studie, die von führenden Medizinern als überflüssig abgelehnt wird, wichtige Erkenntnisse. Sofern die Norah-Studie nicht manipuliert ist, wird sie die Ergebnisse der bereits vorliegenden Studien bestätigen. „Soll dann Terminal 3, dessen Kosten die Fraport AG für den 1. Bauabschnitt mit 1,6 Milliarden beziffert, wieder abgerissen werden? Wenn es die hessischen Landtagsparteien ernst mit der Norah-Studie nehmen, hat jeder weitere Ausbau des Flughafens zu unterbleiben bis alle Ergebnisse der dieser Studie ausgewertet und mit anderen Studien abgeglichen sind. Wir haben keinen Zweifel, dass die Ergebnisse der Studien zu dem Ergebnis kommen, dass die Grenzen der Belastung bereits heute weit überschritten sind und ein Ausbau des Flughafens unterbleiben muss“, erklärt Lars Nevian, Vorstand der Initiative.

Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr ist unerlässlich

Die Bundesärztekammer, das Umweltbundesamt und die Weltgesundheitsorganisation fordern ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr, insbesondere um dem Schlafbedürfnis von Kindern Rechnung zu tragen. Wie sich aus Andeutungen von Volker Bouffier gegenüber der Presse ergibt, haben sich die Grünen und die CDU in den Sondierungen bereits auf eine siebenstündige "Lärmpause" verständigt. Sofern die morgendliche Nachtrandstunde hinzukommt, wäre dies jedenfalls ein - wenn auch unzureichender - Schritt in die richtige Richtung, da der Abbruch des Schlafs vor 5 Uhr den Köper schwer belastet. Unerlässlich ist allerdings, dass während der Nacht - von Not- und Rettungsflügen abgesehen - keine Starts und Landungen mehr zulässig sind, um eine Aushöhlungspraxis beim Nachtflugverbot zu vermeiden. 

Initiative wünscht den Grünen bei ihren Verhandlungen viel Erfolg / Wurzeln der GRÜNEN verbieten aber „faule Kompromisse“ beim Lärmschutz

Die breite Bürgerbewegung gegen den Bau der Startbahn 18 West des Frankfurter Flughafens hat im März 1981 dazu geführt, dass die GRÜNEN als neue politische Kraft in zahlreiche Kommunalparlamente und Kreistage in Südhessen eingezogen sind.  Dadurch haben die Jahrzehnte lang mit absoluter Mehrheit regierenden Sozialdemokraten ihre Vormachtstellung verloren. Gegen die „Arroganz der Macht“ und die „Atom- und Betonparteien“ sind die GRÜNEN Hessen im September 1982 in den Landtag gewählt worden. Die Zahl ihrer Wählerstimmen, über 220.000, entspricht in etwa den Stimmen, die bei der Unterschriftensammlung für das Volksbegehren gegen die Startbahn 18 West gesammelt wurden. „Wenn die GRÜNEN über 30 Jahre später mit der CDU in Hessen über den Frankfurter Flughafen verhandeln, so dürfen sie nicht ihre historischen Wurzeln vergessen: Lebensqualität für die Bürger in der Rhein-Main-Region kann mit einem Rückbau des Flughafens und einem umfassenden Schutzkonzept gegen Lärm und Schadstoffe erreicht werden. Mit dem in der Anlage beigefügten Schreiben hat die Initiative gegen Fluglärm Mainz e.V. Tarek Al-Wazir deshalb viel Erfolg bei den Verhandlungen gewünscht, aber appelliert, sich nicht auf „faule Kompromisse“ beim Lärmschutz einzulassen, die nur auf dem Papier einen verbesserten Lärmschutz bedeuten.