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Initiative gegen Fluglärm Mainz

26.10.2012 Kategorie: Kolumne - Das Wichtigste in Kürze

Was sonst noch passiert ist

„Einwendungsflut“ gegen den Lärmaktionsplan. Neue Anflugverfahren bringen keine Entlastung Besprechung zwischen Vertretern der Bürgerinitiativen in Berlin Spiegel: Fraport könnte sich der Körperverletzung schuldig machen Nachflugverbot: 822 Flugzeuge gestartet oder gelandet


Pressemitteilung zum Besuch in Berlin, 18.10.2012 von Dietrich Elsner

Bundesärztekammer zur Einführung eines Nachtflugverbots

Verschiedene Medien berichteten von einer wahren „Einwendungsflut“ gegen den Lärmaktionsplan. Selbst die konservative und flughafenausbaufreundliche Frankfurter Allgemeine Zeitung meldete, dass die Fluglärmgegner tausende Einwendungen gegen den Lärmaktionsplan nach Darmstadt geschickt hätten. „Unser Fax läuft heiß, wir kommen mit dem Zählen nicht nach“ wird der Sprecher des Regierungspräsidiums, Gerhard Möller zitiert.

Seit dem 18. Oktober 2012 werden neue Anflugverfahren getestet, die für die Einwohner in den Anflugschneisen allerdings keine Entlastung bringen. Sofern es der Flugbetrieb und die Windstärke zulassen, sollen Piloten nach eigenem Ermessen in einem Winkel von 3,2 Grad statt bisher 3,0 Grad auf den Flughafen zusteuern. Dadurch soll etwa die Flughöhe über Mainz von durchschnittlich 870 Meter auf 930 Meter steigen. Eine Lärmentlastung ist hierdurch allerdings nicht feststellbar. Zudem ist zu befürchten, dass die Mehrzahl der Piloten zum stärkeren Abbremsen des Flugzeugs beim Landeanflug vermehrt über Mainz das Fahrwerk ausfährt, was eine etwaige, ohnehin nicht wahrnehmbare „Lärmentlastung“ ins Gegenteil verkehren könnte. Etwas Entlastung könnte die Anhebung der Gegenanflüge – die Strecken bis zum Eindrehen auf den Endanflug – für Rheinhessen bringen. Die Lärmreduzierung soll in Abhängigkeit des Flugzeugtyps ca. 1,5 bis 3 Dezibel betragen. Da 4-5 Dezibel mit einer Verdopplung bzw. Verringerung der Lautstärke einhergehen, würde die angestrebte Lärmreduzierung – wenn sie denn tatsächlich eintritt – für ein wenig Entlastung sorgen. Allerdings würde sie bei der angestrebten Erhöhung der Flugbewegungen auf bis zu 700.000 im Jahr wieder zunichte gemacht.

Am 18. Oktober 2012 fand in Berlin eine Besprechung zwischen Vertretern verschiedener Bürgerinitiativen gegen Fluglärm, der rheinland-pfälzischen Bundestagsabgeordneten Frau Ute Granold (CDU), der parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Frau Katherina Reiche (CDU), sowie dem parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Herrn Jan Mücke (FDP), in Berlin statt. Im Rahmen des Gesprächs wies Herr Mücke die Forderungen nach vorrangiger Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung beim Luftverkehr mit der Begründung zurück, dass keine qualitätsgesicherten Studien zur Verfügung stünden. Nachdem die Vertreter der Bürgerinitiativen dieser Auffassung mit dem Verweis auf die zahllosen medizinischen Studien widersprachen, stellte Herrn Mücke als Antwort hierauf den Maßnahmenkatalog der hessischen Landesregierung als ausreichend und abschließend dar und dass die dort vorgeschlagenen Maßnahmen im Zeitplan lägen. Deshalb sei eine Ausweitung von Betriebsbeschränkungen am Frankfurter Flughafen nicht notwendig. Die Fortentwicklung der Umsteigefunktion des Frankfurter Flughafens sei für die Region wirtschaftlich notwendig. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung vom 18. Oktober 2012.

Führende Politiker von CDU und FDP leugnen weiterhin beharrlich, dass Fluglärm und Flugzeugabgase zu erheblichen Gesundheitsschäden bei den Flughafenanwohnern führen können, obwohl es hierzu zahllose Studien gibt. Mit dieser Begründung fordert auch die Bundesärztekammer die Einführung eines Nachtflugverbots von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr und die Überarbeitung des Fluglärmgesetzes, um die Anwohner der Flughäfen vor den Auswirkungen des gesundheitsschädigenden Fluglärms zu schützen.


Wir wollen die Aussagen von Herrn Mücke nicht weiter kommentieren und weisen nochmals auf das Motto des Bündnis der Bürgerinitiativen für das kommende Jahr hin:

Nicht nur die Landebahn, auch die dafür verantwortlichen Politiker müssen weg!

Der Spiegel berichtet in der Printausgabe vom 22. Oktober 2012 unter der Überschrift „Im Minutentakt“ darüber, dass der Mainzer Strafrechtsprofessor Volker Erb die Gesundheitsgefahr durch den Betrieb des Frankfurter Flughafens für so gravierend hält, dass sich der Vorstand des Flughafenbetreibers Fraport der Körperverletzung schuldig machen könne, wenn er nicht für eine Lärmreduzierung sorge. In dem Artikel wird im Übrigen über die Verfassungsklage der Eheleute Herrlein vor dem Bundesverfassungsgericht berichtet.

Die Mainzer Allgemeine Zeitung berichtete am 25. Oktober 2012 darüber, dass seit der Verkündung des Urteils zum Nachtflugverbot durch das Bundesverwaltungsgericht am 4. April 2012 bis Ende September am Frankfurter Flughafen zwischen 23:00 Uhr und 04:59 Uhr 822 Flugzeuge gestartet oder gelandet sind. Dies geht aus der Antwort des rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministers Roger Lewentz (SPD) auf eine kleine Anfrage der Grünen im Landtag hervor. Mit 227 Flugbewegungen in der sogenannten Mediationsnacht im Mai 2012 gab es einen „traurigen Rekord“ bei den Nachtflügen. Im Juni und Juli 2012 waren es noch knapp 190 Flüge gewesen. Diese Praxis wird sich nicht ändern, solange die amtierende hessische Landesregierung für die Erteilung dieser Ausnahmen zuständig ist und das Nachtflugverbot aushebelt.