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Initiative gegen Fluglärm Mainz

Fluglärmkommission beschließt Forderungskatalog zu Lärmreduzierung

Die Fluglärmkommission, in der Vertreter der Gemeinden um den Flughafen, des hessischen Wirtschaftsministeriums sowie der Luftfahrtbranche und der Flugsicherung versammelt sind, beschloss am 20. Februar 2013 ein Zehn-Punkte-Programm mit dem Ziel, die Flughafenanwohner besser vor Fluglärm zu schützen. Dabei richten sich die Vorschläge – die Kommission hat nur beratende Funktion – an den Bundesgesetzgeber. So sollen sowohl das Luftverkehrsgesetz als auch das Fluglärmschutzgesetz novelliert werden.


Soll sich kuenftig von der Politik fernhalten - BDL-Praesident und Oberluftfahrtlobbyist Klaus- Peter Sigloch

Soll sich kuenftig von der Politik fernhalten - BDL-Praesident und Oberluftfahrtlobbyist Klaus- Peter Sigloch

Dabei sollen die Anwohner sowohl vor dem Nachtlärm als auch vor dem unzumutbaren Tageslärm stärker geschützt werden. Das Bundesverwaltungsgericht stellt in seinen Urteilen immer wieder fest, dass wirksame gesetzliche Schutzregelungen für den Tag bisher fehlen. Gutachten zeigen mittlerweile auf, dass die Belastungswirkung nächtlichen Fluglärms in Form erinnerbarer oder nicht erinnerbarer Aufwachreaktionen auch in passiv schallgeschützten Schlafräumen fortbesteht. Hinzu kommt die bislang unterschätzte Belastungswirkung am Tag, insbesondere in den Erholungszeiträumen des Wochenendes. Anders als bei anderen Verkehrsträgern ist bisher an keiner Stelle gesetzlich verankert, dass bei der Bekämpfung von Fluglärm zunächst auf aktive Schallschutzmaßnahmen abzustellen ist. Deshalb fordert die Fluglärmkommission Frankfurt am Main die gesetzliche Verankerung eines Vorrangs von aktiven vor passiven Schallschutzmaßnahmen im Bereich des Luftverkehrs.

Durch die Schaffung von Lärmobergrenzen soll ein Anreizsystem für weniger lautes Fliegen geschaffen werden.
Fluggesellschaften müssten dann beim Kauf neuer Maschinen darauf achten, dass die festgelegten Obergrenzen nicht überschritten werden. Außerdem erwartet die Fluglärmkommission vom Gesetzgeber die Schaffung einer öffentlichen Beteiligung bei der Festsetzung neuer Flugrouten. Genau hierauf zielt auch die Gesetzesinitiative des Landes Rheinland-Pfalz ab.

Zudem fordert die Fluglärmkommission den Abbau sämtlicher Beratungs- und Beschäftigungsstrukturen in Ministerien und Behörden, die der Luftverkehrswirtschaft bevorzugten Zugang bei der Erarbeitung, inhaltlichen Abstimmung sowie Beschlussfassung von den Luftverkehr regelnden Gesetzen/Verordnungen erlauben.
Die Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes ist nachweislich durch Lobbyarbeit der Luftverkehrswirtschaft erfolgt. So wurde beispielsweise zugelassen, dass Rechtsanwälte der Flughafenbetreiber Teile der neu zu integrierenden Paragrafen formulierten. In Protokollen der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen finden sich Ausführungen, zu welchen Themen und in welcher Weise auf politische Entscheidungsträger sowie Behördenvertreter Einfluss ausgeübt werden soll. Gleichfalls wurde bekannt, dass von der Luftverkehrswirtschaft bezahlte Mitarbeiter in Ministerien und Genehmigungsbehörden zum Zwecke der „fachlichen Beratung“ tätig wurden. Diese Praxis ist unverzüglich zu beenden.

Vergeblich sucht man im Forderungskatalog die Deckelung der Flugbewegungen auf 380.000 und die Schaffung eines Nachtflugverbots von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr. Die Frankfurter Fluglärm-Kommission hat nur solche Ziele in den Katalog aufgenommen, die für alle Flughäfen in Deutschland gelten sollen. Es wird angestrebt, dass sich bundesweit alle Fluglärm-Kommissionen diesem Forderungskatalog anschließen, um politisch ein größeres Gesicht zu erlangen. Lokalbezogene Forderungen sollen die jeweiligen Fluglärm-Kommissionen gesondert geltend machen.

Auch wenn bislang keine Lärmreduzierung für die Flughafenanwohner eingetreten ist, zeigt die Beschlussfassung der Fluglärmkommission, dass weitere Bewegung in die Fluglärmdebatte gekommen ist. Ohne die Protestbewegung würden derartige Vorschläge bis heute nicht auf dem Tisch liegen. Darum ist es von herausragender Bedeutung, dass unser Protest fortgesetzt wird. Das „Gesicht“ der Protestbewegung bleibt dabei weiter die Montagsdemonstration, die Fraport, der hessischen Landesregierung und Lufthansa die Zornesröte ins Gesicht treiben. Es wird in der nächsten Zeit aber auch viele lokale Aktionen der Fluglärmgegner geben. All diese Aktionen setzen ein deutliches Zeichen des Protestes und werden bis nach Berlin getragen.