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Initiative gegen Fluglärm Mainz

15.05.2013 Kategorie: Kolumne - Das Wichtigste in Kürze

Die Bundestagsparteien zum Thema Fluglärm: Die Freien Demokraten (FDP)

Am 22. September 2013 findet die nächste Bundestagswahl statt. Wir haben dies Anfang des Jahres zum Anlass genommen, die Fraktionsvorsitzenden aller im Bundestag vertretenen Parteien anzuschreiben und um eine Stellungnahme zu den Forderungen der Fluglärmgegner gebeten.


Lässt seine Heimat im Stich: FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle

Lässt seine Heimat im Stich: FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle, Foto: http://commons.wikimedia.org

Zu diesen Forderungen gehören unter anderem

- Schaffung eines umfassenden Nachtflugverbots von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr,

- Begrenzung der Flugbewegungen auf ein Maß, das keine Gesundheitsschäden bei den Anwohnern des Flughafens verursacht,

- Abbau von Subventionen der Luftfahrtindustrie,

- Abschaffung aller sonstigen Vergünstigungen des Luftverkehrs, die eine Wettbewerbsverzerrende Benachteiligung anderer Verkehrsträger darstellen.

Das an den Fraktionsvorsitzenden der FDP, Herrn Rainer Brüderle, gerichtete Schreiben vom 14. Januar 2013 kann hier angeklickt werden. Das Antwortschreiben ist dünn ausgefallen. Es fällt zunächst auf, dass Herr Brüderle nicht in der Lage ist, konkret auf die Forderungen einzugehen und zu antworten. Das Antwortschreiben eröffnet mit der Bekenntnis, dass ihm der Schutz der Bürger vor unnötigem Lärm und anderen Emissionen ein sehr wichtiges Anliegen sei. Sodann wird jedoch auf das Erfordernis einer modernen und leistungsfähigen Infrastruktur hingewiesen, die für die Volkswirtschaft und nicht zuletzt für die Arbeitsplätze in Deutschland dringend notwendig sei. Zur Milderung des Fluglärms verweist er sodann auf das „Forum Flughafen und Region“, das intensiv nach Möglichkeiten suche, die Belastung durch Lärm „so weit es geht zu minimieren“. Das Schreiben schließt mit der Ankündigung, dass sich die FDP-Bundestagsfraktion in die Debatten einbringen und sich für „angemessenen Lärmschutz“ einsetzen werde.

Das Schreiben von Herrn Brüderle ist auch deshalb über alle Maßen enttäuschend, da Herr Brüderle aus Rheinhessen stammt und in Mainz wohnt. Von ihm hätte eigentlich eine größere Solidarität mit den Fluglärmgeschädigten erwartet werden. Letztlich räumt Herr Brüderle den wirtschaftlichen Interessen des Flughafens Vorrang ein und nur wo diese nicht übermäßig beeinträchtigt werden, soll ein „angemessener“ Lärmschutz gewährt werden, den er nicht näher konkretisiert.

Es kann deshalb festgehalten werden, dass sich die FDP in keiner Weise für die Interessen der Lärmgeschädigten einsetzen wird.


An dieser Stelle noch eine Information zur Bedeutung des Luftfrachtverkehrs. Gerne behaupten Vertreter der Luftverkehrswirtschaft, der Frankfurter Flughafen sei für die Exportnation Deutschland von herausragender Bedeutung. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes beträgt der mengenmäßige Anteil der Luftfracht an der Gesamtfracht in Deutschland etwa 0,2%. Hiervon werden ca. 1/5 am Frankfurter Flughafen abgewickelt. Dies bedeutet, dass am Frankfurter Flughafen etwa 0,02% des deutschen Gesamtfrachtaufkommens abgewickelt werden. Nahezu kaum ein Produkt, das Deutschland auf den Weltmarkt exportiert, wie Autos oder Produktionsmaschinen, werden mit dem Flugzeug transportiert. Damit soll nicht behauptet werden, dass der Frankfurter Flughafen unbedeutend ist. Die Darstellung zur Bedeutung des Frankfurter Flughafens in der Öffentlichkeit ist jedoch maßlos überzogen und von jahrzehntelanger, erfolgreicher Lobbyarbeit geprägt.