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Initiative gegen Fluglärm Mainz

15.05.2013 Kategorie: Kolumne - Das Wichtigste in Kürze

Wie es mit den noch anhängigen Klagen gegen den Flughafenausbau weitergeht - Allgemeines

Entgegen weit verbreiteter Meinung gibt es bislang keine rechtkräftige Entscheidung über den Ausbau des Frankfurter Flughafens. Es sind weiterhin mehr als 200 Klagen vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof anhängig, wobei ein Teil der Rechtsfragen zum Ausbau des Flughafens in acht Musterverfahren entschieden wurde, die der Hessische Verwaltungsgerichtshof ausgewählt hatte.


Da die mündliche Verhandlung über diese acht Klagen im Jahre 2009 stattfand, konnten Erkenntnisse aus dem Realbetrieb der Landebahn Nordwest nicht vorgetragen werden. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof und auch das Bundesverwaltungsgericht haben die Zulässigkeit des Flughafenausbaus ausschließlich anhand des Planfeststellungsbeschlusses des Hessischen Verkehrsministeriums überprüft. Für die Kläger bestand keine Möglichkeit, Prognosen oder Festlegungen im Planfeststellungsbeschluss durch Erkenntnisse aus der Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest zu entkräften.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat Anfang des Jahres die Kläger der noch anhängigen Verfahren aufgefordert, bis zum 30. April 2013 zu erklären, ob ihre Verfahren gegenüber dem rechtskräftig entschiedenen Musterverfahren wesentliche Besonderheiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweisen und ob der Sachverhalt geklärt ist. Weisen die noch anhängigen Verfahren nach Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs keine wesentlichen Besonderheiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf oder ist der Sachverhalt geklärt, kann der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Klagen durch einstimmigen Beschluss aller Richter abweisen. Hiergegen wäre dann noch das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde gegeben. Es geht also für die noch anhängigen Klagen darum, wesentliche Besonderheiten tatsächlicher und rechtlicher Art vorzutragen und auf ungeklärte Sachverhalte hinzuweisen. Damit die Klagen vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof Erfolg haben, muss ein Fehler im Planfeststellungsbeschluss offensichtlich sein und Einfluss auf das Ergebnis der Planfeststellung haben. Zudem können sich nur Kläger auf Fehler des Planfeststellungsbeschlusses berufen, die hiervon auch betroffen sind.

Nachfolgend werden einige wesentliche Besonderheiten tatsächlicher oder rechtlicher Art dargestellt, die bislang in den vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Musterverfahren keine oder eine andere Rolle gespielt haben: