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Rheingau Musik Festival gegen Initiative gegen Fluglärm Mainz: Landgericht verkündet Urteil am 13. April 2017
Die Rheingau Musik Festival Konzertgesellschaft mbH hatte am 28. Juli 2016 eine Unterlassungsklage gegen die Initiative gegen Fluglärm Mainz e.V. erhoben, mit der sie dem Verein unter anderem die wahrheitsgemäßen Behauptungen untersagen will, dass es a) auf Grund der Lärmsituation in den Regionen Rheingau, Wiesbaden und Mainz nicht mehr möglich sei, kulturelle Events als Open Air Konzerte oder in nicht schallgedämmten Gebäuden ungestört zu genießen und b) dass es auf Grund der Verflechtungen zwischen Rheingau Musik Festival, Luftverkehrswirtschaft, hessischer Landesregierung und Deutscher Flugsicherung durchaus möglich sei, dass für die Zeit der Konzertaufführungen Flugrouten verlegt werden, um die Aufführungen nicht zu stören und dass dies in der Vergangenheit praktiziert worden ist.
Letzteres hatte ein Vertreter des Rheingau Musik Festivals, Herr Claus Wisser gegenüber dem Hessischen Rundfunk im Jahre 2012 selbst eingeräumt. Dabei stimmen zunächst die begehrten Unterlassungen nicht vollständig mit dem überein, was der Verein tatsächlich geäußert hatte. Die Aussage, dass Open Air-Konzerte nicht mehr ungestört genossen werden können, bezog sich „auf weite Teile des Rhein-Main-Gebiets“. Bei seiner Klage hat sich das Rheingau Musik Festival aber drei Städte bzw. Teilregionen des Rhein-Main-Gebiets „herausgepickt“ und damit die Gesamtaussage des Vereins verfälscht. Dies merkte auch der Vorsitzende Richter Bolender in der mündlichen Verhandlung am 16. März 2017 an und verwies zudem auf die Aussage des Geschäftsführers des Rheingau Musik Festivals, Herrn Michael Herrmann, der in einem Interview gegenüber der Frankfurter Rundschau selbst erklärt hatte, dass der Fluglärm bei Freiluftkonzerten in Hochheim störend sei. Insgesamt erfolgten zahlreiche Hinweise des Gerichts an die Anwältin des Rheingau Musik Festivals, die die Bedeutung der Meinungsfreiheit hervorhoben. Dass Flugzeuge auf andere Routen verlegt wurden, um Konzerte nicht zu stören, hatte die Deutsche Flugsicherung bereits vor mehreren Jahren zugestanden. Angeblich soll diese Praxis 1999 beendet worden sein. Die Initiative gegen Fluglärm Mainz hat allerdings durch Fakten belegte Anhaltspunkte im Prozess vorgetragen, die den Schluss zulassen, dass auch später noch Konzerte umflogen wurden. An der mündlichen Verhandlung nahmen zahlreiche FluglärmgegnerInnen aus der Region teil, die zuvor einen Informationsstand vor dem Gerichtsgebäude aufgebaut hatten. Das Gericht hatte die Verhandlung kurzfristig in einen größeren Sitzungssaal verlegt, damit auch die zahlreichen Vertreter der Medien einen Sitzplatz einnehmen konnten. Am 13. April 2017 um 11 Uhr wird das Gericht eine Entscheidung verkünden. Allgemein erwartet wird ein Urteil. Wir werden Sie zeitnah über den Ausgang des Verfahrens unterrichten. Einzelheiten zur Klage und dem Verlauf der mündlichen Verhandlungen entnehmen Sie den beigefügten Presseartikeln.
Hinweis: Bitte erscheinen Sie am 13. April 2017 nicht beim Landgericht. Es wird das Urteil voraussichtlich nicht in öffentlicher Sitzung verkünden. Dies wäre nur dann der Fall, wenn entweder der Verein oder die Gegenseite oder beide Parteien bei Gericht erscheinen. Wir werden das Urteil über unseren Anwalt telefonisch erfragen. Es ist auch davon auszugehen, dass kein Vertreter des Rheingau Musik Festival zum Termin erscheint.
- Links:
- www.wiesbadener-kurier.de/lokales/rhein-main/fluglaerm-streit-rheingau-musik-festival-verklagt-mainzer-buergerinitiative-wegen-brief-an-kuenstler_17559536.htm
- www.allgemeine-zeitung.de/lokales/rhein-main/nach-brief-der-mainzer-fluglaermgegner-an-kuenstler-guetetermin-mit-rheingau-musik-festival-gescheitert_17754036.htm