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 Dieter Posch – Der Erfinder des Klarstellungsverfahrens |
Die Ankündigung des Hessischen Verkehrsministers Dieter Posch ( FDP), durch eine „Klarstellung“ das Nachtflugverbot für den Frankfurter Flughafen im Planfeststellungsbeschluss festzuschreiben, hat für großes Erstaunen bis hin zu Entsetzen gesorgt. Dies liegt zunächst darin begründet, dass das Verwaltungsrecht ein „Planklarstellungsverfahren“ überhaupt nicht kennt.
Gravierende Änderungen und Regelungen in einem Planfeststellungsbeschluss, der die Rechtsgrundlage für den Ausbau des Frankfurter Flughafens bildet, müssen in einem Planergänzungsverfahren mit Bürgerbeteiligung durchgeführt werden. Die bloße “ Klarstellung“ einer Regelung käme allenfalls bei Ungenauigkeiten, offensichtlichen Schreibfehlern etc. in Betracht. Hierum geht es vorliegend aber nicht sondern um eine neue Regelung zu den Nachtflügen in der Zeit von 22 bis 6 Uhr. Dabei hat das Bundesverwaltungsgericht das Hessische Verkehrsministerium nach der Urteilsformel verpflichtet, über das Nachtflugverbot unter „ Berücksichtigung der Auffassung des Gerichts“ zu entscheiden. Da die schriftlichen Urteilsgründe bislang nicht vorliegen – hiermit wird frühestens im Juni gerechnet – kann Herr Posch die Auffassung des Gerichts im Rahmen einer von ihm erfundenen „ Planklarstellung „ überhaupt nicht berücksichtigen.
Dabei liegen die Motive für die beabsichtigte Vorgehensweise auf der Hand. Herr Posch und die Fraport AG befürchten ( zu Recht ), dass die Bürger in einem formellen Planergänzungsverfahren die Forderung nach einem umfassenden Nachtflugverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr stellen werden, mindestens jedoch, dass in den Nachtrandzeiten von 22 bis 23 Uhr und von 5 bis 6 Uhr die Anzahl der Flugbewegungen derart reduziert und gesteuert wird, dass die Nacht – wie es das Bundesverwaltungsgericht in der mündlichen Verhandlung gefordert hat – nicht zum Tag wird. Wie schon mehrfach berichtet, fordern das Bundesumweltamt und zahlreiche medizinische Studien ein absolutes Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr zur Vermeidung schwerer Gesundheitsschäden. Dem hat sich vermehrt die Politik, insbesondere der neue Frankfurter Oberbürgermeister Feldmann angeschlossen, der als Vertreter der Stadt Frankfurt am Main in den Aufsichtsrat der Fraport AG “einziehen“ wird.
Demgegenüber verfolgt Herr Posch mit seinem „ Planklarstellungsverfahren“ das Ziel, ohne öffentliche Anhörung möglichst viele Flüge in den Nachtrandstunden durchzusetzen. Dabei ist es ihm offenbar gleichgültig, welche Vorgaben das Bundesverwaltungsgericht in seinem schriftlichen Urteil möglicherweise noch macht und das ein dem Verwaltungsrecht unbekanntes Verfahren das hohe Risiko der Anfechtung birgt.
Aus diesem Grunde rufen wir nach Rücksprache mit Verwaltungsrechtlern dazu auf, in einem Schreiben an Herrn Posch “Widerspruch“ gegen die beabsichtigte “Planklarstellung“ einzulegen. Bei diesem Widerspruch handelt es sich nicht um ein förmliches Rechtsmittel sondern um einen Protest gegen die beabsichtigte Vorgehensweise des Verkehrsministers, vor Bekanntgabe der schriftlichen Urteilsgründe eine Nachtflugregelung zu treffen.