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Initiative gegen Fluglärm Mainz

Paroli bieten durch Leserbriefe

Sie schlagen Ihre Tageszeitung auf und ärgern sich wieder einmal über einseitige Berichterstattung, arrogante Politiker oder über Anzeigen im Zuge der neuesten Werbekampagne der Fraport „Ja zu FRA“? Schreiben Sie einen Leserbrief und sagen Sie den Redaktionen, Zeitungsverlegern und Journalisten Ihre Meinung. Egal ob online am Computer, oder handschriftlich mit Briefmarke drauf – Leserbriefe sind ein wesentliches Instrument zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung. Nehmen Sie sich eine halbe Stunde pro Woche Zeit und geben Sie Ihrer Meinung Ausdruck, analytisch, polemisch, satirisch oder humorvoll. Hier können besonders diejenigen Mitglieder der BI aktiv werden, die sich aus Zeitgründen nicht an den Montagsdemonstrationen oder Arbeitsgruppen beteiligen können.

Beispiel eines Leserbriefes an die Verlagsgruppe Rhein Main

 

-------- Original-Nachricht --------

Betreff:

Ihr Kommentar vom 02.03.2012, "Einsicht schmerzt"

Datum:

Sat, 03 Mar 2012 18:06:10 +0100

Von:

presse(at)fluglaerm-mainz-oberstadt.de

An:

lhennemann(at)vrm.de

Sehr geehrter Herr Hennemann,

“...dass die Region mit dem Lärm leben muss [...]Diese Erkenntnis mag schmerzen, aber sie ist die einzig realistische. Sie wächst aus Einsicht, nicht aus Wut.”

So endet Ihr Kommentar vom 02.03.2012, zum Artikel “Werbung für “Kronjuwel” in der Allgemeinen Zeitung, der an sich schon kritische Worte zu der von Burson Marsteller initiierten Showveranstaltung “Ja-zu-Fra” vermissen lässt. Ihre Einschätzung schöpfen Sie, so verstehe ich zumindest Ihren Kommentar und den Artikel, daraus, dass 1. auch Konzerne und deren Mitarbeiter ein Versammlungsrecht haben und 2. die wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens zwingend sei.

In beidem greift Ihre Argumentation allerdings fehl:

1. Das Versammlungsrecht stellt seinem verfassungrechtlichen Gedanken nach ein Schutzrecht des Bürgers gegen den Staat dar, ist also wie in diesem Fall für die gedacht, die sich gegen eine erwiesenermaßen gesundheitlich schädigende Lärmbelästigung wehren wollen, die seitens eines staatlich beherrschten übermächtigen Aktiengesellschaften über sie gebracht wurde. Es ist ein Schutzrecht des Schwachen gegen den Starken. Stünde die Fraport nämlich nicht überwiegend in staatlichem Eigentum, dürfte im Flughafen gar nicht demonstriert werden. Ich empfehle dazu das Studium des entsprechenden Urteils des BVerfG aus 2011. Solche Versammlungen sind – entgegen ihrem Artikel – deutlich von Veranstaltungen abzugrenzen, die von mächtigen Aktiengesellschaft mithilfe professioneller PR-Agentur organisiert werden. Wären die Fraport- und Lufthansamitarbeiter aus Eigenantrieb mit eigenen Mitteln auf die Straße gegangen, sähe die Sache anders aus; sind sie aber nicht.

2. Die wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens ist alles andere als zwingend. Fraport u. Lufthansa sowie die übrigen Betriebe am Flughafen tragen mit ihren rd. 70.000 Arbeitsplätzen nur zu einem überschaubaren Teil (ca. 2,5 % ) zu den gesamten Arbeitsplätzen in Rhein-Main bei. Die “geplanten” 14.000 (siehe Planfeststellungsverfahren) resultierend aus der Nord-Westbahn, machen gerade ca. 0.5% aller Arbeitsplätze in Rhein-Main aus.

Die sog. “Wirtschaftskraft” ist ebenfalls sehr begrenzt. Der Lufthansakonzern hatte z.B. 2010 ein negatives Ertragssteueraufkommen von -165 Mio. EUR, das Ertragssteueraufkommen des Fraport Konzern lag 2010 insgesamt bei gerademal ca. 8 Mio. EUR.

Keine Spur also von “Kronjuwel”, “Herz der Region” oder “Jobmotor”.

Diesen, teils von der Fraport vorgebrachten, mehr als fragwürdigen Zahlen stehen belastbare Fakten zu gesundheitlichen Auswirkungen des Fluglärms für die Bürger und wirtschaftlichen Nachteilen durch drohende Abwanderung aus der Region gegenüber.

Leider entnehme ich Ihrem Kommentar weiterhin, sie hätten den Eindruck, in der jüngeren Vergangenheit würden zu Unrecht nur die Argumente der Fluglärmgegner gehört, die der Fraport jedoch nicht. Dies ist nicht so. Durch das derzeitige Engagement der Bürger in Mainz wird lediglich ein über Jahre herrschendes Ungleichgewicht beseitigt. In dieser Zeit konnten Fraport und Lufthansa nach Gutdünken agieren und Gesetze wie das Fluglärmgesetz zum eigenen Vorteil beeinflussen.

Niemand muss daher, wie Sie fordern, aus “Einsicht” dulden, dass er wie jetzt im 1 ½ Minutentakt überflogen wird (und künftig jede Minute). Vielmehr muss sich die Politik im Falle des Fluglärms, der zumindest im Freien nicht durch Lärmschutzwelle gemindert werden kann, mit den betroffenen ca. 1 Mio. Bürgern darüber einigen, wo Erträgliches endet und Unerträgliches beginnt.

90 Flugbewegungen pro Minute auf zwei Bahnen oder 120 Flugbewegungen wie geplant, sind für einen Stadtflughafen und das ihn umgebenden Rhein-Main-Gebiet jedenfalls zu viel.

Vielleicht sind es also gar nicht wir, die Fluglärmgegner, denen es an Einsicht fehlt. Vielleicht müssten die Verursacher und deren Fürsprecher einmal darüber nachdenken, ob Sie sich selbst diesen Lärm auch zumuten würden. Vielleicht fehlt es ja gerade an dieser Stelle an Einsicht.

 

Francisco Bares, Mainz