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Initiative gegen Fluglärm Mainz

16.05.2013 Kategorie: Kolumne - Das Wichtigste in Kürze

Die noch anhängigen Klagen - Der übersehene Forschungsreaktor in Mainz-Bretzenheim

Das Hessische Verkehrsministerium hat übersehen, dass sich auf dem Gelände der Universität Mainz seit über 40 Jahren ein Forschungsreaktor befindet. Der Reaktor liegt nahe der Anflugroute zur Nordwestbahn. Der Forschungsreaktor der Universität Mainz kann mit einer maximalen Leistung von 100 Kilowatt gefahren werden. Er ist nicht durch eine Kuppel geschützt, sondern befindet sich in einer quaderförmigen Betonhalle. Ein Evakuierungsplan oder Katastrophenschutzplan existiert offenbar nicht. Die Planfeststellungsbehörde hat bei der Planung der Nordwestbahn den Forschungsreaktor übersehen. Er wird mit keinem Wort im Planfeststellungsbeschluss erwähnt.


Bei einem luftverkehrsinduzierten Störfall im Reaktor ist mit der Freisetzung einer erheblichen Menge an Radioaktivität zu rechnen. In diesem Fall würden weite Teile der Landeshauptstadt Mainz unbewohnbar. Ein solcher Unfall würde zu einer konkreten Gefahr für Leben und Gesundheit der Flughafenanwohner führen. Ihnen droht zudem ein Totalverlust ihrer Grundstücke.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat im Zusammenhang mit dem neuen Berliner Flughafen einer Flugroutenklage stattgegeben, da die streitgegenständliche Flugroute zu nah am Forschungsreaktor des Helmholtz-Zentrums vorbeiführe. Nach der BER-Eröffnung sollten bis zu 83 Flugzeuge täglich den Reaktor in 3 Km Entfernung passieren. Die Maschinen hätten dabei eine Höhe von etwa 2.600 Metern erreicht. Beim Landeanflug über Mainz-Bretzenheim befinden sich die Flugzeuge in einer Höhe von etwa 1.000 Meter. Bei Betriebsrichtung Ost landen täglich ca. 300 Flugzeuge auf der Landebahn Nordwest. Diese passieren den Forschungsreaktor in einer südlichen Entfernung von etwa 1 Km. Der „übersehene Forschungsreaktor“ war bislang nicht Gegenstand der vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen acht Musterklagen.