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Initiative gegen Fluglärm Mainz

16.05.2013 Kategorie: Kolumne - Das Wichtigste in Kürze

Die noch anhängigen Klagen - Undurchführbarkeit der Südumfliegung als Grundlage aller Auswirkungsprognosen.

Das Hessische Verkehrsministerium hatte sich für den Bau der Landebahn Nordwest und gegen den Bau einer Landebahn Nordost entschieden, da die Anzahl der vom Fluglärm hochbetroffenen Flughafenanwohner beim Bau der Landebahn Nordwest angeblich geringer ausfalle. Dies sollte dadurch ermöglicht werden, dass Gemeinden wie Flörsheim und Raunheim „nur“ durch landende Flugzeuge bei Betriebsrichtung Ost und nicht auch durch startende Flugzeuge bei Betriebsrichtung West in wenigen hundert Meter höher überflogen werden. Um dies zu vermeiden, wurde die sogenannte Südumfliegung entwickelt.


Bei dieser drehen die Flugzeuge unmittelbar nach dem Start auf der Centerbahn nach Süden um sodann entweder über Rheinhessen nach Westen oder über Mainz nach Nordwesten weiterzufliegen. Bereits wenige Wochen nach Inbetriebnahme der Südumfliegung kam es zu einer Beinaheklollision, da ein Airbus 320 bis auf 30 Meter in die Wirbelschleppen eines Airbus 380 geraten war. Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung hat dieses Ereignis als schwere Störung eingestuft und der Südumfliegung ein systemisches Risiko mit geringer Fehlertoleranz bescheinigt. Darüber hinaus gibt es einen Konflikt zwischen der Südumfliegungsroute mit den Abflugrouten der Startbahn West. Die Deutsche Flugsicherung hat der Frankfurter Fluglärmkommission am 14. November 2012 unter der Überschrift „Neu identifizierte Bedrohung“ mitgeteilt, es gäbe ein „erhöhtes Gefährdungspotential beim unabhängigen Flugbetrieb“ zwischen den Südumfliegungsrouten und den Abflügen von der Startbahn 18 West. Der unabhängige Startbetrieb für beide Flugrouten wurde aufgehoben. Auf der Startbahn 18 West und der Centerbahn kann nicht mehr gleichzeitig gestartet werden. Dieses Problem ist im Planfeststellungsbeschluss nicht einmal angesprochen worden. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Anzahl der Flugbewegungen – entgegen den Prognosen des Planfeststellungsbeschlusses – gegenwärtig rückläufig ist und mit ca. 482.000 Flugbewegungen im Jahr 2012 noch etwa 50% hinter der angestrebten Flugbewegungszahl von 700.000 zurückliegt. Aufgrund der bereits eingetretenen Probleme ist davon auszugehen, dass die Südumfliegung überhaupt nicht geeignet ist, bei steigenden Flugbewegungszahlen überhaupt genutzt zu werden. Gibt die Deutsche Flugsicherung die Südumfliegung auf, führt dies dazu, dass die Gemeinden Raunheim und Flörsheim ganzjährig in wenigen hundert Metern Höhe überflogen werden. Die Anzahl der vom Fluglärm hoch betroffenen Personen wäre dann etwa um 30.000 höher als beim Bau einer Nordostbahn.

Das Argument, der Bau der Nordostbahn führe zu einer höheren Anzahl von Fluglärm hoch belasteter Menschen war das Kernargument für den Bau der Landebahn Nordwest. Dieses Argument würde pulverisiert, wenn die Südumfliegung aus Sicherheitsgründen nicht mehr geflogen werden kann.