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Initiative gegen Fluglärm Mainz

07.04.2013 Kategorie: Presse, Verein

Pressemitteilung: Große Enttäuschung über Aussagen von Malu Dreyer zum Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen

In den letzten Wochen haben die Bürger in Mainz und Rheinhessen die gesundheitschädigenden Auswirkungen der fehlgeplanten Landebahn Nordwest körperlich und psychisch erneut schmerzhaft zu spüren bekommen. Darüber hinaus werden weite Gebiete Rheinhessens und der Stadt Mainz durch die Südumfliegung ganzjährig einer unzumutbaren Lärmbelastung ausgesetzt.


Nachdem Malu Dreyer mit ihrem Amtsantritt Anfang Januar 2013 die Forderung nach einem stärkeren Lärmschutz in den Nachtrandzeiten erhob und Überlegungen zur Deckelung der Flugbewegungen anstellte, ist sie in einem aktuellen Interview mit dem SWR-Politik-Magazin "Zur Sache Rheinland-Pfalz" von dieser Linie offenbar wieder abgewichen. Unter Berufung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, dass ein Nachtflugverbot von 23 Uhr bis 5 Uhr festgelegt habe, wolle sie keine Versprechungen für ein erweitertes Nachtflugverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr machen.

Die Ministerpräsidentin unterliegt offenbar dem weit verbreiteten Irrtum, dass bereits ein rechtskräftiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Ausbau des Frankfurter Flughafens vorliege. Tatsächlich sind allerdings noch mehr als 200 Klagen erstinstanzlich vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof, darunter die Klage der Landeshauptstadt Mainz, anhängig. In diese Verfahren kann neuer Tatsachenvortrag eingeführt werden, der die Erkenntnisse aus aus dem bald zweijährigen Betrieb der Landebahn Nordwest wiedergibt.

"Dass ein An- und Abschwellen der Flugbewegungen in den Nachtrandstunden gerade nicht stattfindet, können die Einwohner des Rhein-Main-Gebiets jeden Tag ab 4:50 Uhr deutich hören. Inzwischen liegen Aufzeichnungen von kalibrierten Messstationen vor, die das Gegenteil beweisen", erklärt das Vorstandsmitglieder der BI gegen Fluglärm Mainz, Lars Nevian.

"Bei Ostbetrieb werden in Flörsheim immer wieder schwere Dachziegel und Schieferplatten durch Wirbelschleppen von den Dächern geschleudert. Es ist nur dem Zufall zu verdanken, dass noch keine Menschen zu Schaden gekommen sind und ein Rätsel, warum die Behörden bei dieser Gefahrenlage untätig bleiben.", ergänzt Wolfgang Eckert, Vorstand des Vereins für ein lebenswertes Mainz und Rheinhessen. Bilder der vor wenigen Tagen eingetretenen Schäden sind als Anlage beigefügt. Die hessische Landesregierung hatte die Gefahren durch Wirbelschleppen im Planfeststellungsverfahren als unbedeutend abgetan. Diese "Mängelliste" des Panfeststellungsbeschlusses lässt sich weiter fortsetzen und wird Gegenstand der Erörterungen vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof sein.

"Wir fordern Malu Dreyer auf, für ein erweitertes Nachtflugverbot und eine Deckelung der Flugbewegungen am Frankfurter Flughafen zu kämpfen und die Fluglärmbelastung der Region endlich zur Chefsache zu machen. Wo ein politischer Wille ist, ist auch ein Weg, diese Ziele zu erreichen" mahnen Jochen Schraut, Vorsitzender der BI gegen Fluglärm Mainz und Wolfgang Eckert.

"Wir erwarten, dass Malu Dreyer die Bundesratsinitiative gegen Fluglärm in ihrer eigenen Partei mehrheitsfähig macht. Die Mehrheiten im Bundesrat sind hierfür vorhanden. Faule Kompromisse darf es nicht geben", ergänzen Jochen Schraut und Wolfgang Eckert und führen weiter aus:

"Andere Flugrouten, wie von Malu Dreyer vorgeschlagen, führen nur zu einer Verschiebung des Lärms aber insgesamt nicht zu einer Reduzierung der Belastung."

Tatsächlich bestehen aber auch unabhängig vom Ausgang der noch anhängigen Verfahren vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof juristische Mglichkeiten, ein erweitertes Nachtflugverbot und eine Deckelung der Flugbewegungen nachträglich einzuführen. Die hessische Landes-SPD benutzt ein offensichtlich fehlerhaftes Rechtsgutachten dazu, um den Forderungen nach einem erweiterten Nachtflugverbot in ihrem Wahlprogramm eine Absage zu erteilen. In diesem Gutachten geht der Verfasser, Prof. Ziekow aus Speyer, unter anderem davon aus, dass die Planklarstellung des früheren hessischen Verkehrsministers Posch unanfechtbar geworden sei. Tatsächlich haben zahlreiche Kläger, darunter auch Musterkläger aus Mainz, die sogenannte Planklarstellung vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof angefochten. Eine gerichtliche Überprüfung steht also noch aus. Hebt der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Planklarstellung auf, können die Nachtrandzeiten neu geregelt werden.


Dateien:
pm_20130407_Dreyer.pdf22 K