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Initiative gegen Fluglärm Mainz

23.07.2013 Kategorie: Fraport, Presse, Verein

Pressemitteilung Hersteller- und Airlineangaben bestätigen Manipulation des Wirbelschleppengutachtens zum Ausbau des Frankfurter Flughafens und Ermittlungsverfahren gegen Fraport-Chef Schulte

Im Zusammenhang mit den Manipulationsvorwürfen in Bezug auf das Wirbelschleppengutachten passt die Meldung, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Fraport-Chef Schulte wegen „vollendeter Körperverletzung“ eingeleitet wurde. Offenbar hat die Staatsanwaltschaft erhebliche Zweifel, ob sich Schulte auf den Planfeststellungsbeschluss zum Betrieb der Landebahn Nordwest berufen kann.


Mit Pressemitteilung vom 18. Juli 2013 nebst Anlagen hatte die Initiative gegen Fluglärm e.V. berichtet, dass die Angaben zu den Flugzeuggewichten im Wirbelschleppengutachten der Fraport AG zum Flughafenausbau in geradezu unglaublicher Weise falsch sind. Unstreitig hängt die Stärke und damit die Gefährlichkeit von Wirbelschleppen von der Masse des Flugzeugs ab. Für die A 340-600 rechnet das Wirbelschleppengutachten der Fraport AG mit einem „modellierten Landegewicht“ von 173.244 Kg, das sich aus dem Betriebsleergewicht, der hälftigen Nutzlast sowie dem Reservekraftstoff zusammensetzen soll. Verschiedene Berichte aus Datenbanken wiesen bereits ein Leergewicht (Operating Weight Empty) von 177.000 Kg aus. Dies wird durch Airline-Angaben bestätigt. Der Airbus A 340-600 der Thai Airways wird ebenfalls mit 177.000 Kg (Anlage) beziffert. Bereits das Leergewicht des A 340-600 ist damit höher als das vom Wirbelschleppengutachten zugrunde gelegte modellierte Landegewicht. Für die Boeing 777-300 rechnet das Wirbelschleppengutachten mit einem Landegewicht von 156.000 Kg. Boeing gibt das Betriebsleergewicht – in Abhängigkeit der eingebauten Turbinen – zwischen 157.850 Kg und 158.840 Kg an (Anlage). Auch die B-777-300 wiegt also bereits im Leerzustand mehr, als das Wirbelschleppengutachten als Landegewicht für die Wirbelschleppenprognose annimmt. Gerade bei den schwersten Luftfahrzeugen arbeitet das Wirbelschleppengutachten mit evident unrichtigen Eingangsdaten für das Gewicht der Flugzeuge. In der Sache geht das Wirbelschleppengutachten davon aus, dass die Flugzeuge der Typen A 340-600 und B-777-300 leer und ohne Sitze über Flörsheim anfliegen. Erstaunlicherweise unterliefen dem Wirbelschleppengutachter diese „Rechenfehler“ nicht in Bezug auf weitere Flugzeugtypen für die er eine Wirbelschleppenprognose erstellte. Ausgerechnet nur die beiden für den Anflug auf die Nordwestbahn untersuchten Flugzeugtypen der Kategorie Heavy haben ein Landegewicht, das geringer ist als das Leergewicht der beiden Flugzeuge. Fraport hatte den Vorwurf der Gutachtenschönung am 9. Juli 2013 noch „entschieden mit allem Nachdruck zurückgewiesen“. Der Fraport-Gutachter sei von „in der Realität üblichen“ Landegewichten ausgegangen. Der Sprecher des Hessischen Verkehrsministeriums, Marco Krause, hatte von einem „bewusst realitätssicheren Ansatz“ des Fraport-Gutachtens gesprochen. Im Zusammenhang mit den Manipulationsvorwürfen in Bezug auf das Wirbelschleppengutachten passt die Meldung, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Fraport-Chef Schulte wegen „vollendeter Körperverletzung“ eingeleitet wurde. Offenbar hat die Staatsanwaltschaft erhebliche Zweifel, ob sich Schulte auf den Planfeststellungsbeschluss zum Betrieb der Landebahn Nordwest berufen kann. „Die Einleitung dieses Ermittlungsverfahrens ist eine große Genugtuung für alle Fluglärmopfer im Rhein-Main-Gebiet“, sagt Jochen Schraut, Vorsitzender der Initiative gegen Fluglärm Mainz e.V. „Die von uns gefundenen Herstellerangaben bestätigen den Verdacht, dass das Wirbelschleppengutachten manipuliert wurde. Dies zeigt, mit welcher Skrupellosigkeit und Dreistigkeit Fraport den Flughafenausbau zu Lasten der Gesundheit der Flughafenanwohner betreibt“, ergänzt Jochen Schraut. „Der Verwaltungsgerichtshof Hessen wird dem Eilantrag zur Sperrung der Landebahn Nordwest für schwere Flugzeuge stattgeben müssen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass ernsthafte Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Betrieb der Landebahn Nordwest mit einer Gesundheitsschädigung verbunden sein kann“, erläutert Lars Nevian, Vorstand der Bürgerinitiative. „Im Grunde müsste der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Landebahn Nordwest aufgrund dieser Gefahrenlage sofort schließen“, ergänzt Lars Nevian.