Der Newsletter wird nicht korrekt angezeigt? Klicken Sie hier um zur Online-Version zu gelangen!

 
  Verein & Satzung    Impressum    Datenschutz    Kontakt  

Newsletter 07.06.2012

Initiative gegen Fluglärm Mainz Oberstadt e. V.

Liebe aktive Fluglärmgegner,

anbei aktuelle Informationen gegen den Fluglärm in Mainz.

1) Mainz zeigt Fraport die rote Karte! Auf geht’s zur Großdemonstration gegen Fluglärm am 16. Juni 2012 in Mainz!

Plakat zur Großdemonstration am 16.06. in Mainz downloaden
Plakat zur Großdemonstration am 16.06. in Mainz downloaden
Petra Roth, Angela Merkel und die weiteren „Übeltäter“
Petra Roth, Angela Merkel und die weiteren „Übeltäter“

Wie bereits im Newsletter vom 1. Juni 2012 angekündigt, findet am 16. Juni 2012 die Mainzer Großdemonstration gegen Fluglärm statt. Treffpunkt ist der Hauptbahnhof um 11:00 Uhr. Bitte finden Sie sich dort bis spätestens 11:15 Uhr ein. Um 11:30 Uhr wird sich der Protestmarsch zum Gutenbergplatz begeben. Bringen Sie alle möglichen Lärminstrumente wie Trillerpfeifen, Vuvuzelas oder sonstige selbst gebastelte Krachmacher mit. Ein Motivwagen wird den Protestzug anführen. Auf dem Gutenbergplatz erwartet Sie die Band Jammin´ Cool mit „Voice of Germany“-Teilnehmer Charles Simmons. Weiterhin wird die Band Electric Elbow die Veranstaltung rocken. Als Redner auf der Kundgebung konnte der Staatssekretär im Rheinland-Pfälzischen Umweltministerium, Herr Dr. Thomas Griese, der Mainzer Oberbürgermeister Michael Ebling sowie die Mediziner, Prof. Dr. Thomas Münzel und Prof. Dr. Manfred Beutel vom Klinikum der Johannes-Gutenberg-Universität gewonnen werden. Schließlich „begrüßen“ wir das Fraport-Mobil in der Landeshauptstadt Mainz. Natürlich lebt diese Veranstaltung davon, dass möglichst viele Teilnehmer an der Demonstration und der Kundgebung auf dem Gutenbergplatz teilnehmen. Alle größeren Fernsehsender und Pressevertreter haben ihr Kommen angekündigt. Darum sollten sich alle noch einmal vor den Sommerferien einen „Ruck“ geben und in großer Zahl an der Demonstration teilnehmen. Gerade der Fluglärm der letzten Wochen sollte hierfür „Motivation“ genug sein.

Schließlich weisen wir darauf hin, dass am kommenden Montag, dem 11. Juni 2012 keine Montagsdemonstration im Frankfurter Flughafen stattfinden wird. Vielmehr wird diese Montagsdemonstration vom Frankfurter Flughafen in die Frankfurter City verlegt, wo die noch amtierende Frankfurter Oberbürgermeistern Petra Roth in der Paulskirche verabschiedet wird. Frau Roth hat maßgeblich zum Ausbau des Frankfurter Flughafens beigetragen und den vom Fluglärm geplagten Einwohnern des Frankfurter Südens in ihrer Eigenschaft als Oberbürgermeisterin empfohlen, „von ihrem demokratischen Recht Gebrauch zu machen, wegzuziehen.“ Zum Abschied von Frau Roth wird die Bundeskanzlerin Angela Merkel erscheinen, der die Fluglärmgegner ebenfalls einen „lauten Empfang“ bereiten wollen.

Abschließend weisen wir an dieser Stelle darauf hin, dass die Montagsdemonstrationen bis Ende des Jahres fortgesetzt werden. An den sechs Ferien-Montagen sind aber „lediglich“ Mahnwachen im Flughafen geplant. In der Nacht vor Beginn der Sommerferien vom 29. auf den 30. Juni 2012 werden verschiedene Demonstranten im Terminal übernachten. Reguläre Montagsdemonstrationen finden vor den Sommerferien noch am 18. und 25. Juni 2012 statt.

2) Ist die Schaffung von Lärmpausen möglich?

Am 29. Mai 2012 hatte die Fraport AG auf ihrer Homepage den Hinweis veröffentlicht, dass die Deutsche Flugsicherung für den Flughafen Frankfurt aufgrund einer Bombenentschärfung im Stadtgebiet Offenbach voraussichtlich von 16:30 Uhr bis 18:30 Uhr den Anflugverkehr anders führen müsse als dies bei Westbetrieb vorgesehen sei. Landende Maschinen würden in dieser Zeit versetzt fliegen und erst in einer Entfernung von ca. 9,3 Kilometer vor dem Aufsetzpunkt auf die Anflugrundlinie Richtung Landebahnkurs einschwenken. Tatsächlich war es möglich, die üblicherweise bei Westwind stark von Fluglärm belasteten Städte Offenbach und Frankfurt am Main „zu umfliegen“. Dies wurde dadurch erreicht, dass ausschließlich die Südbahn angeflogen wurde. Landungen auf der Nordwestbahn fanden in diesem verkehrsschwachen Zeitraum nicht statt. Die Flugzeuge umflogen Offenbach und Frankfurt am Main und schwenkten erst wenige Kilometer vor der Südbahn auf die eigentliche Anfluglinie ein. Dabei wurde sogar der Frankfurter Lerchesberg „umflogen“. Dieses Anflugverfahren wird als „Segmented Approach“ bezeichnet. Es kann auch bei Ostwind geflogen werden und war bei dieser Windrichtung für Nachtflüge auf die Südbahn vorgesehen. Die Deutsche Flugsicherung hat sich jahrelang geweigert, innovative Anflugverfahren durchzuführen. Möglicherweise können viele Gebiete durch fest planbare Lärmpausen immer wieder entlastet werden, sofern die Deutsche Flugsicherung entsprechende Anstrengungen unternimmt.

Es bleibt das Hauptziel unserer Bürgerinitiative, den Ausbau des Frankfurter Flughafens zu verhindern und die Anzahl der Flugbewegungen zu begrenzen. Die Belastung der Bevölkerung im Rhein-Main-Gebiet ist bereits heute unerträglich. Der verbleibende Fluglärm ist unter Ausschöpfung aller technischen Möglichkeiten größtmöglich zu reduzieren. Der Fluglärm, der unvermeidbar verbleibt, ist unter den Anwohnern des Rhein-Main-Gebiets durch ein Flugroutenkonzept gleichmäßig zu verteilen. Dabei bietet das Segmented Approach-Anflugverfahren die Möglichkeit, fest einplanbare Lärmpausen zu schaffen, in denen jedoch zwangsläufig andere Gebiete zeitabschnittsweise belastet werden. Die Solidarität unter den Einwohnern des Rhein-Main-Gebiets muss allerdings so weit gehen, dass wechselseitige Lärmpausen für eine maximale Vielzahl von Gebieten „gegönnt“ werden. Dabei darf der Einführung dieses Verfahrens im Tagbetrieb auch nicht entgegenstehen, dass es zu Verzögerungen im Flugverkehr kommen kann. Dieses Argument wird von der Deutschen Flugsicherung regelmäßig vorgebracht. Allerdings müssen auch andere Verkehrsteilnehmer Verzögerungen in Kauf nehmen, die mit Bus, Bahn oder mit dem eigenen PKW unterwegs sind. Die Anwendung des Segmented Approach-Anflugverfahrens während verkehrsschwacher Zeiten im Tagbetrieb zeigt, dass es durchaus alternative Anflugverfahren gibt, die zu einer zeitweisen Entlastung vieler Flughafenanwohner führen können. Wir haben deshalb in einer Pressemitteilung die Deutsche Flugsicherung aufgefordert, das Segmented Approach-Anflugverfahren im Tagbetrieb in verkehrsschwachen Zeiten einzuführen und uns mit dieser Forderung auch an Herrn Dr. Ramsauer gewandt, dem als Bundesverkehrsminister das Weisungsrecht gegenüber der Geschäftsführung der Deutschen Flugsicherung zusteht.

Irreführend war die Überschrift „Mainz Oberstadt fordert neue Flugrouten“ in der Mainzer Allgemeine Zeitung vom 4. Juni 2012.
Wie soeben dargelegt, haben wir in der Pressemitteilung nicht generell neue Anflugrouten gefordert, sondern zeitabschnittsweise Lärmpausen. Der „Aufhänger“ für unsere Forderung, dass letztlich eine Bombenentschärfung in Offenbach dazu geführt hat, dass die Deutsche Flugsicherung vorübergehend alternative Flugrouten festlegte, wird im Artikel der Mainzer Allgemeine Zeitung überhaupt nicht erwähnt.

3) Die Bundesärztekammer fordert eine Überarbeitung des Fluglärmgesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm und Flugzeugabgasen

Entschließung Ärztetag downloaden
Entschließung Ärztetag downloaden

Die Bundesärztekammer hat in einer Entschließung vom 25. Mai 2012 den Bundesrat, die Bundesregierung und die Landesregierung sowie die Gesundheitsministerkonferenz aufgefordert, die Bevölkerung in Deutschland nachhaltig und umfassend vor den Folgen des Flugverkehrs durch Flugzeugabgase und Lärmemissionen zu schützen. Das bestehende Fluglärmgesetz und die untergeordneten Regelwerke seien kurzfristig so zu bearbeiten, dass aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt werden. Dazu seien Ärzte und Lärmforscher in die Überarbeitung der Gesetze und Regelungen aktiv einzubeziehen. Sämtliche Regelungen für den Flugbetrieb müssen so angelegt werden, dass sie eindeutig vorrangig dem Schutz der Bevölkerung dienen und erst nachrangig die Wirtschaftlichkeit der Fluganbieter und Flughäfen berücksichtigen.

Die Bundesärztekammer verweist darauf, dass die bestehenden Regelwerke nicht in der Lage seien, die Bevölkerung wirksam zu schützen. Die Grenzwerte im Fluglärmgesetz seien deutlich zu hoch und stünden in einem offensichtlichen Widerspruch zu nationalen wie internationalen Studien. Erschwerend komme hinzu, dass die Lärmberechnungsverfahren der Problematik der Einzelschallereignisse nicht wirklich gerecht werden.
Dies sei unhaltbar, da damit Risiken verharmlost und Kausalitäten sowie Verantwortlichkeiten verdeckt werden. Weitere Einzelheiten dieser überaus wichtigen Beschlussfassung der Bundesärztekammer entnehmen Sie der Pressemitteilung (einfach anklicken).

Diese Forderungen der Ärzteschaft in Deutschland kann nicht von der Politik überhört werden. Dabei ist daran zu erinnern, dass Bundesverkehrsminister Dr. Ramsauer in einem Interview mit dem Fokus vom 2. April 2012 eine Überprüfung der Fluglärmwerte mit der Begründung ankündigte, dass Fluglärm „nicht krank machen dürfe“. Die Forderung der Bundesärztekammer wird sicher auch für Druck auf das Ministerium sorgen.

Wir weisen an dieser Stelle auch einmal darauf hin, dass unsere Aktivitäten als Bürgerinitiative nicht darauf beschränkt sind, Demonstrationen zu organisieren und/oder Einzelaktionen zum Thema Fluglärm zu veranstalten. Vielmehr haben sich die ca. 90 Bürgerinitiativen des Rhein-Main-Gebiets unter dem Dach des Bündnisses der Bürgerinitiativen in zahlreichen Arbeitsgruppen organisiert, die an verschiedenen Themen arbeiten. Wir können im Newsletter aber nicht über diese Maßnahmen und Projekte berichten, da wir unsere Strategie gegenüber der Luftverkehrswirtschaft nicht offenbaren können. Wie wir inzwischen wissen, hat gerade dieser Newsletter eine weite Verbreitung und wird auch von Vertretern von Lufthansa und Fraport regelmäßig gelesen.

4) Die „Planklarstellung“ des Dieter Posch

I have a Dream
I have a Dream

Mit seiner letzten Regierungserklärung glaubte der ehemalige Hessische Verkehrsminister Dieter Posch am 29. Mai 2012 den juristischen Streit um das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen abhaken zu können. Mit einer „einfachen Teilrücknahme“ habe er das Verbot geplanter Nachtflüge sowie die Begrenzung auf 133 An- und Abflüge in den Nachtrandstunden in der Betriebsgenehmigung für den Flughafen verankert. Dabei nannte Herr Posch erstmals eine Rechtsgrundlage für die „Planklarstellung“, die das Verwaltungsrecht zur Änderung von Regelungen eigentlich nicht kennt. Der ehemalige Hessische Verkehrsminister bezog sich auf § 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, der mit der Überschrift „Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes“ versehen ist. Die von Herrn Posch und der Hessischen Landesregierung immer wieder propagierte Rechtssicherheit wird durch diese Vorgehensweise nicht erreicht. Die Stadt Offenbach hat bereits angekündigt, gegen das vom Hessischen Verkehrsministerium festgeschriebene Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen zu klagen, sobald die schriftliche Begründung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt. Auch die Lufthansa erwägt ebenfalls eine Klage. Dabei hat das Bundesverwaltungsgericht nach der Urteilsformel gefordert, über das Nachtflugverbot unter „Berücksichtigung der Auffassung des Gerichts“ zu entscheiden. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen bislang nicht vor. Auch Bundesverkehrsminister Dr. Ramsauer hatte erhebliche Bedenken gegen die Vorgehensweise der Hessischen Landesregierung in einem Schreiben an Herrn Posch geltend gemacht. Inzwischen hat er die von uns vermuteten Gründe für sein Handeln auch bestätigt, indem er den Bürgerinitiativen und den Oppositionsparteien im Hessischen Landtag vorwarf, auf ein Planänderungsverfahren mit Bürgerbeteiligung nur deshalb zu bestehen, um das Nachtflugverbot auf die Nachtrandstunden von 22:00 Uhr bis 23:00 Uhr und von 05:00 Uhr bis 06:00 Uhr auszudehnen. Ein derart erweitertes Nachtflugverbot sei mit der Drehkreuzfunktion des Frankfurter Flughafens aber nicht vereinbar.

Mit seinem letzten Rechtsakt hat sich Dieter Posch ein Denkmal als „Chef-Lobbyist“ der Luftverkehrswirtschaft gesetzt. Eine Antwort hierauf wird es für die Hessische Landesregierung spätestens bei der Landtagswahl im Herbst 2013 geben. Zu diesem Zeitpunkt wird sich vielleicht schon der Verwaltungsgerichtshof erneut mit der Nachtflugregelung befasst haben. Welche Rechtsmittel gegen die „Planklarstellung“ gegeben sind, muss nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe des Bundesverwaltungsgerichts entschieden werden.

5) Die Luftverkehrsbranche fordert die Abschaffung der Luftverkehrssteuer

Könnte das lachen bald vergehen – Klaus-Peter Sigloch
Könnte das lachen bald vergehen – Klaus-Peter Sigloch
Screenshots BDL-Abstimmung downloaden
Screenshots BDL-Abstimmung downloaden

Das große Jammern der Luftverkehrswirtschaft geht im Übrigen weiter. Am 21. Mai 2012 startete der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft („BDL“) eine bundesweite Aktion der deutschen Flughäfen und Fluggesellschaften, die Luftverkehrssteuer abzuschaffen. Durch diese habe die Luftfahrt in Deutschland 5 Millionen Passagiere verloren, die teils auf ausländische Flughäfen ausgewichen seien. Zudem habe die Luftverkehrssteuer die deutschen Fluggesellschaften in die „roten Zahlen getrieben.“

Für eine vierköpfige Familie verteuert sich durch die Steuern der Sommerurlaub in einem europäischen Urlaubsort um EUR 30,00. Der Anteil an den Gesamtreisekosten dürfte also zwischen 0,5% und 1% liegen.
Es ist deshalb in höchstem Maße abwegig, dass die Einführung der Luftverkehrsabgabe die deutschen Fluggesellschaften 5 Millionen Passagiere gekostet und sie in die roten Zahlen getrieben habe. In Anbetracht der wirtschaftlichen Milliardenschäden, die die Luftverkehrswirtschaft durch CO²-Ausstoß und Gesundheitskosten in Folge von Fluglärm verursacht, ist das eigentliche Problem der Luftverkehrsabgabe, dass sie viel zu niedrig ist. Zudem werden die deutschen Fluggesellschaften ohnehin durch die Nichterhebung einer Kerosinsteuer und die teilweise Befreiung der Flugtickets von der Mehrwertsteuer im Umfang von ca. 12 Mrd. Euro im Jahr, insbesondere zu Lasten der Bahn, subventioniert. Eine schallende Ohrfeige gab es für die Luftverkehrswirtschaft am 29. Mai 2012 vom Bundesfinanzministerium. Dieses hatte in ungewöhnlich scharfer Weise ausgeführt, dass es keine Hinweise darauf gäbe, dass Fluggäste massenhaft auf grenznahe Flughäfen im Ausland ausweichen. Allein der damit „verbundene zeitliche und kostenmäßige Mehraufwand“ lasse es mehr als zweifelhaft erscheinen, dass Fluggäste wegen der Luftverkehrssteuer von Regionalflughäfen in Köln oder Bremen von den Niederlanden aus ihre Urlaubreise antreten. Letztlich bleibt aber abzuwarten, ob sich die Lobbyisten der Luftverkehrswirtschaft am Ende nicht doch mit ihrer Forderung nach Abschaffung der Luftverkehrssteuer durchsetzen.

Ganz witzig aber auch richtig peinlich für den BDL ist Folgendes:

Um der Forderung des BDL Nachdruck zu verleihen, kann man auf seiner Homepage (www.bdl.aero) darüber abstimmen, ob die Steuer so schnell wie möglich abgeschafft oder beibehalten werden soll. Ganz davon abgesehen, dass diese Homepage nur Insidern der Luftverkehrsbranche bekannt sein dürfte und bereits deshalb das Ergebnis der Abstimmung nicht repräsentativ sein kann, mussten gewisse „Auffälligkeiten“ bei der Ergebnisentwicklung festgestellt werden. Nach einem Aufruf innerhalb der Bürgerinitiativen konnte zunächst erreicht werden, dass sich 70% der Abstimmenden für die Beibehaltung der Luftverkehrssteuer aussprachen. Dies ist im Screenshot Seite 1 (einfach anklicken) vom 24. Mai 2012, 08:36 Uhr festgehalten. Bereits wenige Minuten später, um 09:08 Uhr wollten ausweislich des Screenshots Seite 2 (einfach anklicken) nur noch 51% der Abstimmenden die Luftverkehrssteuer behalten. Im Laufe des Vormittags „drehte“ sich das Ergebnis komplett ins Gegenteil. Knapp 70% der Abstimmenden wollten die Luftverkehrssteuer so schnell wie möglich abgeschafft haben.

Erstaunlicherweise ist es auch möglich, täglich mehrfach an der Abstimmung teilzunehmen. Verschiedene Mitglieder haben inzwischen 50 Mal an der Abstimmung teilgenommen. Letztlich ergibt sich daraus, dass der BDL das Abstimmungsergebnis gestalten kann wie er will. Dies zeigt, mit welcher Dreistigkeit die Luftverkehrswirtschaft die Bevölkerung und die Politik „für dumm verkaufen“ will. Der BDL wird übrigens vom früheren ZDF-Hauptstadtkorrespondenten Klaus-Peter Siegloch geführt. Es ist erschreckend mit anzusehen, wie sich dieser einst unabhängige Journalist von der Luftverkehrswirtschaft hat „kaufen“ lassen. Er hätte sich besser in Würde in den Ruhestand verabschiedet.

6) Was gibt es Neues von Lufthansa und Fraport?

Kranich-Aktie im Sinkflug
Kranich-Aktie im Sinkflug
Hat Kasse gemacht – Fraport-Chef Schulte
Hat Kasse gemacht – Fraport-Chef Schulte

Nicht gerade kleiner sind die Probleme der Lufthansa AG, dem Hauptkunden des Frankfurter Flughafens geworden. Der Aktienkurs kennt seit Wochen nur eine Richtung, nämlich nach unten. Stand er vor einem Jahr noch bei ca. EUR 15,00, hatte sich der Kurs auf EUR 7,99 am 5. Juni 2012 nahezu halbiert. Der Börsenwert beläuft sich gerade noch auf ca. 3,7 Milliarden Euro (zum Vergleich: BASF ca. 50 Mrd. Euro, Siemens: ca. 60 Mrd. Euro). Aus dem einst stolzen Kranich ist ein lahmes Entlein geworden.

Um weiterhin am Markt 99-Euro-Tickets für Europaflüge anbieten zu können, hat sich Konzernchef Franz entschlossen, tausende von Arbeitsplätzen abzubauen. Vom Stellenabbau soll jetzt auch die Catering-Tochtergesellschaft LSG Sky Chefs betroffen sein. Alleine in Frankfurt am Main sollen gerüchteweise mehr als 600 Arbeitsplätze abgebaut werden. Inzwischen ist auch von einem Verkauf des Caterers die Rede.

Seit dem 3. Juni 2012 setzt die Lufthansa AG im Direktverkehr von und nach Berlin Leiharbeitskräfte ein, die nach Angaben der Süddeutsche Zeitung ca. 25% weniger verdienen als die Lufthansa-Flugbegleiter/innen. Der Flughafen und die Lufthansa zeigen nach und nach ihr wahres „Jobmotoren-Gesicht“.


Darüber, dass der Frankfurter Flughafen aufgrund der allgemeinen Wettbewerbssituation, der sich verschärfenden Finanzmarktkrise und der Krise der Lufthansa in der „Falle“ sitzen könnte, hatten wir bereits im letzten Newsletter berichtet. Hierzu passt es, dass in der Zeit vom 14. bis 16. Mai 2012 die Vorstandsmitglieder der Fraport AG, Herr Dr. Stefan Schulte (Vorsitzender), Herr Dr. Matthias Zieschang (Vorstand Controlling und Finanzen) und Herr Peter Schmitz (Vorstand Operations) insgesamt 31.340 Aktien der Fraport AG zu einem Gesamtvolumen von EUR 1.348.660,00 verkauft haben. Der Finanz-Vorstand Dr. Zieschang verkaufte nochmals am 25. Mai 2012 Aktien im Wert von EUR 379.980. Ein derart großvolumiger Verkauf von Aktien durch drei Vorstandsmitglieder gibt Anlass zu Spekulationen, dass die Vorstandsmitglieder die Entwicklung des Unternehmens negativ einschätzen.

 


Initiative gegen Fluglärm Mainz Oberstadt e.V.
Oderstraße 4
55131 Mainz
E-Mail: info@fluglaerm-mainz-oberstadt.de
Web: www.fluglaerm-mainz-oberstadt.de


Folgen Sie uns auf:
facebook YouTube

 
Klicken Sie hier um den Newsletter abzubestellen oder Ihre Benutzerdaten zu bearbeiten.