Der Newsletter wird nicht korrekt angezeigt? Klicken Sie hier um zur Online-Version zu gelangen!

 
  Verein & Satzung    Impressum    Datenschutz    Kontakt  

Newsletter 26.02.2012

Initiative gegen Fluglärm Mainz Oberstadt e. V.

Liebe aktive Fluglärmgegner,

anbei aktuelle Informationen gegen den Fluglärm in Mainz.

1. Rucki-Zucki – die Bahn muss weg! Kritische aber auch fröhliche Fastnachtsstimmung im Terminal 1

Mit witzigen aber auch kritischen Büttenreden und umgedichteten Karnevalsliedern demonstrierten am Rosenmontag wieder mehr als 3.000 Menschen im Frankfurter Flughafen. Viele Demonstranten waren maskiert und mit Trommeln, Tröten und zu Krachmachern umfunktionierten Haushaltsgegenständen erschienen. Ein „bunter Lindwurm“, wie die Frankfurter Rundschau titelte, begab sich auf den Rundweg im Terminal. Besondere Freude am „Lindwurm“ hatten viele ausländische Fluggäste, die den Umzug offenbar für eine reine Fastnachtsveranstaltung hielten. Sie reihten sich teilweise in den Umzug ein und machten viele Erinnerungsfotos. Den Schlusspunkt der Veranstaltung setzte ein Büttenredner aus Rheinhessen, der Fraport und Politik scharf und redegewandt attackierte. Von einem Chaos war an diesem Abend übrigens nichts am Frankfurter Flughafen zu spüren, obwohl an diesem Streiktag über 200 Lufthansa-Inlandsflüge gestrichen werden mussten. Die vergangenen Streiktage haben vielmehr bewiesen, dass es völlig problemlos möglich ist, auf Inlandsflüge zu verzichten und den Personenverkehr auf die Bahn umzuleiten. Dabei beschweren sich allerdings viele Reisende darüber, dass die Bahntickets teils deutlich teurer sind als die Flugtickets, die durch die Steuerfreiheit des Kerosins europaweit mit mehreren Milliarden im Jahr subventioniert werden.

Eine besonders kreative Form des Protests fand am Freitagabend vor dem Kurfürstlichen Schloss in Mainz statt.


Rund 50 Demonstranten standen Spalier, um den Besuchern der Fernsehsendung „Mainz bleibt Mainz, wie es singt und lacht“ ein fröhliches aber auch ernst gemeintes Helau zuzurufen (mehr Bilder finden Sie auf unserer Website). In Anlehnung an Mainzer Fastnachtslieder oder – slogans waren Sprüche wie „Heile, heile Gänsje, es wird net wieder gut“ oder „Mainz war Mainz, wie´s singt und lacht. Jetzt ist´s Mainz wie´s lärmt und kracht“ gedichtet worden. Viele hessische und rheinland-pfälzische Politiker mussten sich den Weg durch das Spalier bahnen. Es war eine sehr gelungene Demonstration gegen den Fluglärm und nicht gegen die Mainzer Fastnacht.

Ein „Paukenschlag“ kam in der letzten Woche vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Dieses hatte den Parteien des Revisionsverfahrens, der Hessischen Landesregierung, Fraport sowie mehreren Gemeinden, einem Klinikum und einem Privatkläger rechtliche Hinweise für die am 13. März 2012 beginnende Revisionsverhandlung erteilt. Die Vielzahl der Hinweise lässt die Hoffnung aufkeimen, dass das Bundesverwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluss zur neuen Landebahn nicht einfach „durchwinkt“ sondern sogar kritisch untersucht. Für „besonders wichtig und erörterungsbedürftig“ hält es das Bundesverwaltungsgericht, ob das Hessische Verkehrsministerium vor fünf Jahren den Fluglärm richtig vorausberechnet hat. Auch soll erörtert werden, ob genügend berücksichtigt wurde, wie stark die einzelnen Bahnen überhaupt genutzt werden. Weiterhin soll die Regelung zum Nachtflugverbot sowie die Anzahl der Flugbewegung in den Nachtzeiten von 22:00 Uhr bis 23:00 Uhr und 05:00 Uhr bis 06:00 Uhr ausführlich erörtert werden. Insbesondere wies das Bundesverwaltungsgericht daraufhin, dass die Fraport AG dem Hessischen Verkehrsministerium ein Betriebskonzept vorgelegt habe, dass keine planmäßigen Flüge in der Zeit von 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr vorsah. Weitere Themen sollen die Übernahmeentschädigung für Wohngrundstücke, die Frage weitergehender Ansprüche auf passiven Schallschutz und Entschädigung sowie die Gefahr von Wirbelschleppen seien.

Aufgrund der Vielzahl der rechtlichen Hinweise des Bundesverwaltungsgerichts kann davon ausgegangen werden, dass jedenfalls einzelne Regelungen im Planfeststellungsbeschluss unwirksam sind
. Hieraus können sich vielfältige Rechtsfolgen ergeben. Insbesondere könnte das Hessische Verkehrsministerium verpflichtet sein, die für unwirksam erklärten Teile des Planfeststellungsbeschlusses in förmlichen Verfahren unter Beteiligung der Kommunen und Anwohner erneut durchzuführen. Diese Verfahren würden sicher Jahre dauern und den Bürgern zudem neue Klagemöglichkeiten gegen den geänderten und damit neuen Planfeststellungsbeschluss geben. Ob die Nordbahn geschlossen werden muss, hängt davon ab, ob bei einer Teilaufhebung des Planfeststellungsbeschlusses die verbleibenden Regelungen noch ein „intaktes Ganzes“ ergeben und die Planung der Nordbahn nicht in ihren „Grundzügen tangiert“ ist. Im letzteren Falle müsste der Flugbetrieb auf das Jahr des Planfeststellungsbeschlusses (2007) zurück versetzt werden, was konsequenterweise mit der Schließung der Nordwestbahn einhergehen würde.

Aber auch bei einer Teilaufhebung des Planfeststellungsbeschlusses wäre es möglich, dass das Bundesverwaltungsgericht vorläufige Betriebsbeschränkungen für die Nordbahn, z.B. eine Begrenzung der Anzahl der landenden Flugzeuge anordnet. All dies ist allerdings reine Spekulation. Außer der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, die traditionell sehr flughafenfreundlich berichtet, hat keine Zeitung das Thema der rechtlichen Hinweise durch das Bundesverwaltungsgericht ausführlicher aufgegriffen. Aber auch in diesem Artikel sind lediglich einzelne rechtliche Hinweise erwähnt. Es bleibt also nichts anderes übrig, als die Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht abzuwarten. Wie eingangs erwähnt, sprechen die vielen rechtlichen Hinweise aber dafür, dass das Bundesverwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluss zur Nordbahn kritisch untersuchen wird.

"Ja zu FRA" und das mit allen Mitteln


Der Schriftzug „Ja zu FRA!“ wird von fluffigen Kondensstreifen auf himmelblauem Untergrund gebildet. Mit klima- und gesundheitsschädlichen Emissionen für den Flugverkehr zu werben sagt eigentlich alles über das Verhältnis von FRA zu Anwohnern und Umwelt.

Neuigkeiten gibt es zu der vom Flughafenbetreiber Fraport, der Lufthansa und Condor gegründeten Initiative Ja zu FRA, die für den 1. März 2012 zur Demonstration auf dem Römerberg in Frankfurt am Main aufgerufen hat. Hinter dem gleichnamigen Internetportal steckt als Domain-Inhaber und Betreiber eine der weltweit größten und wohl auch mächtigsten PR-Agenturen, Burson-Marsteller. Zu den Kunden dieser PR-Agentur gehörten die argentinische Militär-Junta, der rumänische Diktator Nicolae Ceaușescu und der Chemiekonzern Union Carbide, in dessen indischem Werk in Bhopal 1984 nach einem Unfall bis zu 25.000 Menschen starben und mehrere 100.000 Menschen schwer verletzt wurden. Darüber hinaus steht Burson-Marsteller regelmäßig im Visier von Umweltorganisationen, die dem Unternehmen vorwerfen, Propaganda für umweltzerstörerische und gesundheitsschädliche Projekte und Technologien zu betreiben. In Kritik geriet Burson-Marsteller auch durch den Einsatz des sogenannten Astroturfing, bei dem in der Öffentlichkeit der Eindruck des Entstehens einer spontanen Bürgerbewegung vorgetäuscht werden soll. Dabei wird das Verhalten vieler verschiedener Einzelpersonen zentral gesteuert, in dem diese beispielsweise aufgefordert werden, an Demonstrationen teilzunehmen oder Leserbriefe und Blockeinträge mit einem bestimmten Inhalt zu schreiben. Der Aufruf zur Demonstrationsteilnahme am 1. März 2012 ist Teil dieser perfiden Marketingstrategie, die allerdings schnell durch zahlreiche Bürgerinitiativen aufgedeckt und von der Presse aufgegriffen wurde. Auch unsere Bürgerinitiative hatte mit einer Pressemitteilung auf die Beauftragung von Burson-Marsteller durch Fraport, Lufthansa und Condor aufmerksam gemacht.

Dabei wird auch kräftig bei den Kunden der Lufthansa für eine Teilnahme an der Veranstaltung geworben. Am Dienstag wurden – möglicherweise unter Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz - Millionen Bürger in Deutschland mit einem elektronischen Newsletter ermuntert, Ja zu FRA am 1. März 2012 zu unterstützen.

Dabei enthielt der Newsletter eine Information von größter Bedeutung. Es wird zunächst darauf verwiesen, dass der Frankfurter Flughafen ca. 71.000 Menschen in rund 500 Unternehmen und Institutionen beschäftigt. Weiter wird ausgeführt, dass „bis zu 14.000 neue Stellen in „FRA“ bis zum Jahr 2020 entstehen sollen. Dies wären dann ca. 85.000 Arbeitsplätze. Diese Zahl hatte auch ein Gutachter im Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Flughafens ermittelt. Wir hatten bereits in unserer Pressemitteilung vom 16. Februar 2012 anhand von öffentlich zugänglichen Daten dargelegt, dass der Frankfurter Flughafen jedenfalls in den letzten zwölf Jahren kein „Jobmotor“ war. Aufgrund der im Newsletter gemachten Angabe von „bis zu 14.000 Arbeitsplätzen bis 2020“ steht fest, dass der Flughafen auch in den nächsten Jahren kein „Jobmotor“ sein wird.

Im Jahre 2005 hatte die Fraport AG noch großspurig verkündet, dass mit dem Ausbau des Flughafens (Nordbahn und Terminal 3) bis zu 100.000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

Dabei sollte nach Angaben von Fraport und Hessischer Landesregierung im Planfeststellungsverfahren die Anzahl der Arbeitsplätze selbst im Falle des Nichtausbaus des Flughafens bis 2015 auf 76.000 Arbeitsplätze steigen. Damit werden nach den Angaben der Lufthansa AG im Newsletter durch den Ausbau des Flughafens „bis zu 9.000“ neue Arbeitsplätze geschaffen. 9.000 Arbeitsplätze entsprechen ca. 0,31% der Arbeitsplätze im Rhein-Main-Gebiet (ca. 2,5 Mio. laut IHK Frankfurt). Ein Plus von bis zu 9.000 Arbeitsplätzen gegenüber dem Nichtausbau des Flughafens ist ein jährliches Arbeitsplatzwachstum von ca. 1,5%.

Es bleibt allerdings abzuwarten, wie viele Arbeitnehmer dem Lufthansa-Sparprogramm „Score“ zum Opfer fallen werden, mit dem Kosten im Umfang von ca. 1,5 Mrd. jährlich eingespart werden sollen. Lufthansa beschrieb das Sparprogramm „Score“ als einen „Teilabriss“ des Konzerns. Zudem verwirklicht Fraport auf dem Flughafen gegenwärtig einige Immobilienprojekte, in die Mieter einziehen werden, die mit dem Airport-Business nichts zu tun haben und ihre Betriebsstätte schlicht verlagern, so wie dies in der Vergangenheit beispielsweise die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG mit mehr als 2.000 Mitarbeitern getan hatte.

Letztlich ist von einem Arbeitsplatzwachstum am Flughafen von jährlich unter 1% bis 2020 auszugehen.
Aber selbst wenn 9.000 zusätzliche Arbeitsplätze durch den weiteren Ausbau des Flughafens neu entstehen würden, kann dies nicht die gesundheitsschädigende Verlärmung einer ganzen Region rechtfertigen, in der ca. 5 Mio. Menschen beheimatet sind. Zudem ist zu berücksichtigen, dass sich in den nächsten Jahren der Mangel an Fachkräften dramatisch verstärken wird. Die Besetzung qualifizierter und gutbezahlter Arbeitsplätze sollte Vorrang vor der Schaffung von Arbeitsplätzen haben, die in nicht unerheblichem Umfang im Niedriglohnsegment angesiedelt sind und zudem die Gesundheit mehrerer Millionen Menschen im Rhein-Main-Gebiet schädigen.

Ärgerlich ist eine Mitteilung der Fraport AG zu den Anflughöhen über Mainz.

„Feldstudien“ unserer Bürgerinitiative hatten ergeben, dass die Oberstadt in einer Höhe zwischen ca. 890 Meter und maximal 1.220 Meter über N.N. überflogen wird. Dies ist ein Höhenunterschied von über 300 Metern. Mit Schreiben vom 14. Februar 2012 bestätigte die Fraport AG, dass die Oberstadt in Anflughöhen zwischen ca. 870 bis 1.235 Meter über N.N. überflogen wird. Dies entspricht einem Höhenunterschied von mehr als 360 Metern. Aufgrund heutiger Technik sei eine stabile Anflughöhe nicht möglich. Dies beruhe zudem auf der „Individualität der Lotsen und Piloten, den Anflug entsprechend aktueller operativer Gründe anzupassen bzw. ihn nach den Standards ihrer Airline abzufliegen“. Weiterhin könnten „meteorologische Kenngrößen eine entscheidende Rolle für die zu beobachteten Höhenangaben haben“.

Bei diesen erheblichen Höhenabweichungen beim Anflug über Mainz stellt sich die Diskussion um die Anhebung des Anflugwinkels von 3,0% auf 3,2% mit einem Höhengewinn von ca. 80 Meter für die Stadt Mainz als geradezu absurd dar. Wenn die Fraport AG auf die „Individualität der Lotsen und Piloten“ verweist, heißt dies im Grunde nichts anderes, als dass es keine festen Regelungen gibt, in welcher Anflughöhe der Frankfurter Flughafen angesteuert wird. Wir werden versuchen, an diesem Thema dran zu bleiben.

2. Teilnahme an Demonstrationen


02.03.2012, 17:00 Uhr, Großdemonstration am Goetheplatz in Frankfurt am Main

07.03.2012, 17:00 Uhr, Demonstration mit dem Schwerpunktthema Gesundheit vor dem Landtag in Wiesbaden

27.02.2012, 18:00 Uhr, Montagsdemonstration im Terminal 1 des Frankfurter Flughafens

Mit Blick auf den 13. März 2012, an dem die Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht über die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsverfahrens zum Bau der Nordbahn beginnt, muss der medienwirksame Protest gegen den gesundheitsschädigenden Fluglärm weiter aufrecht erhalten werden. Die Protestbewegung muss den vorläufigen Endspurt einleiten. Dabei gilt es, ein Zeichen gegen die am 1. März 2012 stattfindende Kundgebung Ja zu FRA zu setzen.

Für den 2. März 2012 (Freitag), 17:00 Uhr ist eine Großdemonstration gegen den Fluglärm angemeldet, die am Goetheplatz in Frankfurt am Main beginnt. Für 18:00 Uhr ist eine Kundgebung auf dem Römer vorgesehen.
Zum Goetheplatz (Haltestelle Hauptwache) gelangt man von Mainz mit der S8 (selbe Linie wie zum Flughafen) ohne umsteigen zu müssen. Vielleicht ist es für viele eine Gelegenheit, mal wieder nach Frankfurt zu fahren. Für Familien mit Kindern ist ein kurzer Besuch im Senckenbergmuseum oder im Palmengarten immer lohnenswert, zumal für kommenden Freitag (Stand heute) Temperaturen um 15 Grad erwartet werden. Fürs Shoppen sollte MyZeil (www.myzeil.de) Anziehungskraft haben. Sicher kann dem einen oder anderen Nachwuchsdemonstranten die Fahrt nach Frankfurt mit einem Besuch bei Hollister schmackhaft gemacht werden. Schmackhaft sind auch die Burger in Die Kuh die lacht (www.diekuhdielacht.com), die ihre Burgerbars in der Schillerstraße 28 und in der Friedensstraße 2 und damit in der Nähe des Goetheplatzes unterhält. Reservierungen sind nicht erforderlich und die Burger sind wirklich lecker. Also Mainzer, auf geht’s zur Freitagsdemonstration am 2. März 2012 nach Frankfurt, um Ja zu FRA ein Nein zu Fluglärm und ein Nein zu Gesundheitsschäden entgegenzusetzen. Wer mit dem Auto anreist, sollte das Parkhaus an der Börse nutzen. Auch vom Parkhaus an der Alten Oper sind es nur wenige Meter bis zum Goetheplatz.

Das Thema Gesundheitsschädigung durch Fluglärm wird eine große Rolle für die Leipziger Richter bei ihrer Entscheidung über den Ausbau des Frankfurter Flughafens spielen. Eine Demonstration mit dem Schwerpunktthema Gesundheit wird am 7. März 2012 um 17:00 Uhr vor dem Landtag in Wiesbaden stattfinden. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist mit einem Zeitaufwand von zwei Stunden verbunden. Parkmöglichkeiten gibt es im Parkhaus am Markt, Kurhaus/Kasino sowie im Parkhaus Theater. Zu Fuß dürfte es vom Hauptbahnhof etwa zwanzig Minuten dauern, bis der Landtag erreicht ist.

Wir haben uns entschieden, im besonderen Maße für die Teilnahme an den Demonstrationen am 2. und 7. März 2012 zu werben, da es sich um neue Demonstrationsveranstaltungen handelt.

Daneben ist es natürlich auch wichtig, die Massen für die Montagsdemonstrationen im Frankfurter Flughafen zu mobilisieren. Die nächste Montagsdemonstration im Terminal 1 findet am 27. Februar 2012 ab 18:00 Uhr statt. Wir verweisen auf die Anreiseinformationen in den vorhergehenden Newslettern. Für die nächsten Wochen gilt ein Büttenredenspruch der „Rosenmontagsdemonstration“:

„So lasst uns weiter demonstrieren, lasst Bouffiers Blut erneut gefrieren.“

 


Initiative gegen Fluglärm Mainz Oberstadt e.V.
Oderstraße 4
55131 Mainz
E-Mail: info@fluglaerm-mainz-oberstadt.de
Web: www.fluglaerm-mainz-oberstadt.de


Folgen Sie uns auf:
facebook YouTube

 
Klicken Sie hier um den Newsletter abzubestellen oder Ihre Benutzerdaten zu bearbeiten.