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Initiative gegen Fluglärm Mainz

Mündliche Verhandlung vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof rückt näher

Entgegen den Behauptungen der Fraport AG und vieler hessischer Politiker ist der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens nicht bestandskräftig. Es sind diverse Klagen anhängig, in denen die Kläger erstmals die Möglichkeit haben, Erkenntnisse aus dem Realbetrieb der Landebahn Nordwest – Wirbelschleppen, Nichtfunktionieren der Südumfliegung, kein An- und Abschwellen der Flugbewegungen in den Nachtrandstunden etc. – vorzutragen.


Aus „gut unterrichteten Kreisen“ haben wir erfahren, dass Ende April 2015 eine Klage quasi als Musterklage vor den anderen Klagen verhandelt werden soll. Sobald wir näheres erfahren werden wie Sie unterrichten.