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Initiative gegen Fluglärm Mainz

Umweltbundesamt fordert drastische Absenkung der Grenzwerte für Fluglärm

Das Umweltbundesamt („UBA") mit Sitz in Dessau hat in seinem jüngst veröffentlichten bestätigt, das Fluglärm, insbesondere bei Nacht die Menschen gesundheitlich schädigt. In der knapp 100 Seiten umfassenden Report werden dem Fluglärmgesetz von 2007 zwar erhebliche Fortschritte im Vergleich zum Gesetz von 1971 bescheinigt. Aus UBA-Sicht ist allerdings ein übergeordnetes Konzept notwendig, das auch bei­spiels­weise das Luftverkehrsgesetz in einen umfassenden Schutz vor Fluglärm mit einbezieht.


Um nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit zu verhindern sollte die nächtliche Lärmbelastung einen Dauerschallpegel von 40 dB nicht überschreiten,  heißt es in den Night Noise Guidelines for Europe der Welt­gesund­heits­organi­sation (WHO) aus dem Jahr 2009. Hierzu zählen insbesondere die Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schlafstörungen und die Beeinträchtigung der kognitiven Entwicklung. Diese Einschätzung teilt das Umweltbundesamt uneingeschränkt. Daher wird empfohlen, eine Lärmkontingentierung in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr einzuführen. An stadtnahen Flughäfen solle aus Gründen des vorsorglichen Gesund­heits­schutzes zwischen 22 Uhr und 6 Uhr kein regulärer Flugbetrieb stattfinden. Potenzial sieht die Behörde in lärmmindernden Flugverfahren und der Umrüstung bestehender Airline-Flotten auf leisere Flugzeuge. Dies sei allerdings ein langwieriger Prozess.